Kanton Zürich entschädigt Covid-Spitäler wegen Zusatzkosten
(dpo) Die Kantonsregierung hat eine Entschädigung über 14,9 Millionen Franken bewilligt, wie die Zürcher Behörden am Donnerstag mitteilten. Die pauschale Vergütung der sogenannten Covid-A und Covid-B Spitälern ergänzt ein finanzielles Massnahmenpaket zugunsten der Spitäler, das der Regierungsrat bereits im Juni beschlossen hatte. Diese Spitäler behandeln gemäss Anordnung der Gesundheitsdirektion Patienten mit Beatmungspflicht und im Schockzustand.
Neben dem hohen Personalaufwand verursacht die Behandlung von Coronapantienten auch erhebliche indirekte Kosten. So müssten sich die Spitäler laufend an die verändernde Situation anpassen, was wiederum Auswirkungen auf die Raumnutzung oder Personalplanung habe. Mit der Entschädigung der zusätzlichen Kosten will der Kanton verhindern, dass die Behandlungen die Spitäler in eine finanzielle Notlage führt.
Die Kantonsregierung stellt die finanzielle Unterstützung auch für Covid-C Spitäler in Aussicht, sollte die Gesundheitsdirektion ihnen entsprechende Aufgaben zur Bewältigung der Pandemie übertragen. Diese Spitäler behandeln gemäss der Gesundheitsdirektion Patienten ohne Beatmungspflicht, die erst im Spital erkrankt sind, oder sich selbst zugewiesen haben.