Schweiz

Kanton Zug passt Corona-Regeln an: Ab 100 Personen gilt neu eine Maskenpflicht

19.08.2020, 09:57 Uhr
· Online seit 19.08.2020, 09:57 Uhr
Nach Genf beschliesst auch der Kanton Zug eine Maskenpflicht ab 100 Personen, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Gleichzeitig lockert er die Bestimmungen für Bars und Clubs.
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(gb.) Die bisherigen Regeln für Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen haben laut einer Mitteilung des Kantons Zug zu Unklarheiten geführt. Bis anhin mussten Sektoren à 100 Personen gebildet werden, für welche je die Kontaktangaben erhoben wurden. Neu gilt im Kanton eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen ab 100 Person, sofern die Mindestabstände nicht eingehalten werden können, wie der Kanton am Mittwoch bekanntgab. Die gleiche Regelung hat diese Woche bereits der Kanton Genf beschlossen.

Im Gegenzug hat der Kanton Zug entschieden, die Anzahl Personen, die sich in Clubs und Bars aufhalten dürfen, wieder auf 100 zu erhöhen. Seit dem 13. Juli waren nur noch 30 Personen gleichzeitig erlaubt. «Die aktuellsten Erkenntnisse zeigen, dass Clubs zum jetzigen Zeitpunkt nicht für auffällig viele Ansteckungen ursächlich sind», wird Gesundheitsdirektor Martin Pfister in der Mitteilung zitiert. Die Lockerung sei ebenfalls ein Zeichen an die Bar- und Clubbetreiber, die stark unter den Einschränkungen gelitten hätten. Die beiden Änderungen gelten ab dem 22. August.

In einem dritten Punkt verfügen die Zuger Behörden zudem, dass bei allen Dienstleistungen, bei denen es zu Körperkontakt kommt, eine Maskenpflicht für Kunden und Mitarbeitende gilt, unter anderem bei Massagesalons oder Tattoostudios. Dies, weil sich in den letzten Wochen gezeigt habe, dass die Schutzkonzepte der Branchen «nicht ganz eindeutig» seien, wie es in der Medienmitteilung heisst.

veröffentlicht: 19. August 2020 09:57
aktualisiert: 19. August 2020 09:57
Quelle: CH Media

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