Coronavirus

Kantone tauschen Impfdosen aus zur Sicherstellung der Zweitimpfung

02.02.2021, 14:40 Uhr
· Online seit 02.02.2021, 14:37 Uhr
Bern und Luzern treten einen Teil der ihnen zustehenden Corona-Impfdosen an Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, Tessin und Zug ab. Damit soll in diesen Kantonen allen bereits Geimpften eine Zweitimpfung ermöglicht werden.
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Über die kurzfristig getroffene Impfabtausch-Vereinbarung informierte am Dienstagmittag die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK). Die Massnahme sei nötig geworden, weil einige Kantone aufgrund der Lieferengpässe beim Impfstoff von Pfizer/Biontech Gefahr liefen, das empfohlene Impfschema nicht einhalten zu können.

Gemäss der Impfempfehlung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (Ekif) sind für den Impfstoff von Pfizer/Biontech pro Person zwei Impfdosen im Abstand von mindestens drei bis maximal sechs Wochen vorgesehen. In acht Kantonen gefährdeten die Lieferverzögerungen die rechtzeitige Durchführung von Zweitimpfungen.

Geberkantone erhalten später neue Dosen

Mit der Vereinbarung sei die Zweitimpfung nun in jedem Fall zeitgerecht sichergestellt, heisst es in der GDK-Mitteilung. Bern und Luzern gehören zu den Geber-, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, Tessin und Zug zu den Nehmerkantonen. Insgesamt werden rund 5000 Dosen abgetauscht, also rund 1 Prozent der bisher in die Schweiz gelieferten Menge, wie GDK-Generalsekretär Michael Jordi vor den Medien sagte.

Laut der GDK hat auch der Kanton Freiburg Dosen angeboten, der Bedarf könne aber mit den beiden genannten Kantonen gedeckt werden. Die Kantone Bern und Luzern erhalten als Gegenleistung für ihr Entgegenkommen «zu einem späteren Zeitpunkt» zusätzliche Impfdosen, wie es weiter heisst. Die Gesamtmenge der Impfdosen pro Kanton bleibe folglich unverändert.

Bei Engpässen würden sich die Kantone auch weiterhin gegenseitig helfen, schreibt die GDK. Das BAG habe gegenüber den Kantonen noch einmal unterstrichen, dass eine «dynamische Verteilung» nicht zur Debatte stehe. Die Impfgeschwindigkeit in den Kantonen habe also keinen Einfluss auf die Kontingente.

Zweite Dosis zurückstellen

Die Kontingente richten sich weiterhin nach der Bevölkerungszahl sowie nach dem Bevölkerungsanteil der Zielgruppen. Bisher hat der Bund die exakten Zahlen pro Kanton nicht publik gemacht.

Die Planung der Impfungen ist grundsätzlich Sache der Kantone. Das BAG hat seine Empfehlung diese Woche präzisiert. Den Kantonen wird eine physische Reservation der zweiten Dosis nahegelegt. Sie sollen von den gelieferten Dosen also stets die Dosen für die Zweitimpfung zurückstellen.

veröffentlicht: 2. Februar 2021 14:37
aktualisiert: 2. Februar 2021 14:40
Quelle: sda

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