Kantonsgericht verbietet Buch über Jolanda Spiess-Hegglin
Das Zuger Kantonsgericht hat ein superprovisorisches Urteil bestätigt, wonach die «Tages-Anzeiger»-Journalistin Michèle Binswanger kein Buch und keinen Artikel über die Ereignisse an der Zuger Landammann-Feier 2014 publizieren darf. Es hat damit eine vorsorgliche Massnahme der Zuger Justiz bestätigt.
Spiess-Hegglin hatte sich dagegen gewehrt, dass in der Publikation Spekulationen über ihr Verhalten an der Feier verbreitet würden. Binswanger hatte gegen die vorsorgliche Massnahme Beschwerde geführt. Diese ist nun vom Kantonsgericht abgewiesen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an an das Zuger Obergericht weitergezogen werden.
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