Schweiz

Kartellgesetz: Bundesrat will stärkeren Einfluss der Weko auf Konzernfusionen

12.02.2020, 14:24 Uhr
· Online seit 12.02.2020, 14:24 Uhr
Der Bundesrat unternimmt einen neuen Anlauf für ein griffigeres Kartellgesetz. Wenn Konzerne fusionieren, soll die Wettbewerbskommission (Weko) einfacher eingreifen können.
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(rwa) Heute sind der Weko oft die Hände gebunden. Der Grund: Die Hürden für ein Eingreifen sind hoch. Sie kann Fusionen erst untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn dadurch der wirksame Wettbewerb vollständig beseitigt wird. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Fusionskontrolle zu modernisieren.

Neu soll die Weko aktiv werden können, wenn das Zusammengehen von zwei Unternehmen zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs führt. Zwei Studien im Auftrag des Bundes hätten gezeigt, dass diese Änderung sich positiv auf den Wettbewerb in der Schweiz auswirke, heisst es in einer Mitteilung des Wirtschaftsdepartements (WBF).

Als weitere Massnahmen sieht der Bundesrat eine Beschleunigung der Verwaltungsverfahren vor. Konkret sollen Fristen für die Wettbewerbsbehörden und Gerichte eingeführt werden. Weiter will der Bundesrat eine Parteienentschädigung in allen Phasen des kartellrechtlichen Verwaltungsverfahrens einführen.

Eingang in das Gesetzesprojekt finden auch zwei technische Elemente aus der vom Parlament abgelehnten Revision des Kartellgesetzes von 2012. Damit soll das Kartellzivilrecht gestärkt und das Widerspruchsverfahren verbessert werden. Der Bundesrat hat das WBF am Mittwoch beauftragt, bis im Herbst eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

veröffentlicht: 12. Februar 2020 14:24
aktualisiert: 12. Februar 2020 14:24
Quelle: CH Media

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