Corona-Massnahmen

Kein Ausgang aber Homepartys: Bundesrat lockert Regeln für private Treffen

· Online seit 19.03.2021, 16:52 Uhr
Am Freitag hat der Bundesrat über weitere Lockerungen entschieden. Wer auf offene Terrassen und Fitnesscenter gehofft hat, wird enttäuscht. Die seit Ende Februar steigenden Fallzahlen machen dem einen Strich durch die Rechnung.

Quelle: CH Media Video Unit

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«Wir wollen das Risiko nicht eingehen, die Krise zu verlängern», eröffnet Gesundheitsminister Alain Berset die Medienkonferenz am Freitagnachmittag. Dementsprechend bleiben auch die Lockerungen grösstenteils aus. Einzig bei den privaten Treffen gibt es eine Änderung.

Ostern mit zehn statt fünf Personen

Im Hinblick auf Ostern werden ab dem 22. März private Treffen in Innenräumen mit maximal zehn anstatt wie bisher fünf Personen ermöglicht. Kinder werden mitgezählt. Es ist jedoch Vorsicht geboten und die Treffen sollen auf wenige Haushalte beschränkt werden.

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Auch die Möglichkeit, sich vor privaten Treffen gratis testen zu lassen, soll wahrgenommen werden. Am 14. April entscheidet der Bundesrat über das weitere Vorgehen.

Kantone sind enttäuscht über Bundesratsentscheid

Eine klare Mehrheit der Kantone hat sich weitere Lockerungsschritte vom Bundesrat gewünscht. Insbesondere forderten sie die Öffnung von Restaurant-Terrassen, Präsenzunterricht für die Hochschulen sowie eine Homeoffice-Empfehlung statt eine Pflicht.

Wie die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) mitteilt, ist es für die Mehrheit der Kantone enttäuschend, dass der Bundesrat die meisten vorgeschlagenen Öffnungsschritte vertagt hat.

GDK-Präsident Lukas Engelberger sagt: «Wir bedauern, dass der Bundesrat nun deutlich vorsichtiger öffnet, als von vielen Kantonen gefordert. Letztlich ist es, aber auch die Landesregierung, die in der gegenwärtigen Situation mit landesweit einheitlichen Massnahmen die Verantwortung trägt.»

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Epidemiologische Lage erlaubt keine weiteren Lockerungen 

Dass der Bundesrat auf weitergehende Öffnungsschritte verzichtet, begründet er mit den seit Ende Februar ansteigenden Fallzahlen und der Überschreitung von drei der vier Richtwerte, die für den zweiten Öffnungsschritt festgesetzt wurden. Einzig die Auslastung der Intensivplätze liegt momentan unter dem Richtwert.

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Zudem sei die Durchimpfung der Bevölkerung noch nicht weit genug vorangeschritten, um eine Überlastung des Gesundheitswesens auszuschliessen. Auch machen die ansteckenderen und möglicherweise tödlicheren Virusvarianten mittlerweile über 80 Prozent der Infektionen aus.

Berset betonte jedoch, dass man in der Schweiz im Vergleich zu den umliegenden Ländern viele Freiheiten habe. «Wir kennen keine Ausgangssperre und dürfen uns noch Treffen», so der Bundesrat. Länder, die stark gelockert hatten, müssten jetzt wieder schliessen. Dies wolle man in der Schweiz vermeiden.

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Weitere Verschärfungen möglich

Die Richtwerte für weitere Lockerungen sind bereits bekannt. Am Freitag macht der Bundesrat auch ein Modell mit drei Phasen für Verschärfungen bekannt, sollte sich die epidemiologische Lage weiter verschlechtern.

Pauschale für Impfungen angepasst

Neu gibt es eine separate Pauschale für Arztpraxen pro Impfung von 24.50 Franken bis Ende Juni und 16.50 Franken ab Juli 2021. Weiter hat der Bundesrat beschlossen, den vom Bund übernommenen Betrag für die Vergütung von in Apotheken durchgeführten Impfungen ebenfalls auf 24.50 Franken festzulegen. Die Pauschale für Impfzentren bleibt wie bisher bei 14.50 Franken pro Impfung. Die Corona-Impfungen werden vollständig übernommen.

(red.)

veröffentlicht: 19. März 2021 16:52
aktualisiert: 19. März 2021 16:52
Quelle: PilatusToday

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