Kein zusätzlicher Handlungsbedarf

15.02.2019, 16:04 Uhr
· Online seit 15.02.2019, 15:56 Uhr
Rund acht Jahre nach ersten Hinweisen auf problematisches Spesenverhalten im VBS sieht der Bundesrat den geforderten Kulturwandel im Verteidigungsdepartement auf Kurs. Die Affäre um den Oberfeldarzt der Armee könnte damit langsam zu einem Ende kommen.
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Der Bundesrat hat an seiner letzten Sitzung den Bericht der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission (GPK) zur Kenntnis genommen und am Freitag seine Position dazu veröffentlicht. Zusammengefasst ist die Regierung mit der GPK d'accord.

Mit den zahlreichen aufgegleisten und grösstenteils bereits umgesetzten Massnahmen komme das VBS der Forderung eines nachhaltigen Wandels der Betriebskultur nach, schreibt der Bundesrat. Dazu gehörten insbesondere die neuen Weisungen über Spesen, Anlässe und Geschenke, die der ehemalige Verteidigungsminister Guy Parmelin auf September 2018 in Kraft gesetzt hat.

In Ergänzung zum Spesenreglement der Bundesverwaltung, die auch für das VBS gültig ist, regeln die neuen Weisungen des VBS die Verantwortlichkeiten und deren Kontrolle. Im Weiteren wird in diesen Weisungen der Rahmen bei Anlässen festgelegt. «Aufgrund der Vorfälle hat das VBS in diesem Bereich den grössten Bedarf an Kulturveränderung», heisst es in der bundesrätlichen Stellungnahme.

Die GPK war in ihrem im vergangenen Herbst publizierten Bericht «Ereignisse rund um den Oberfeldarzt der Armee» zum Schluss gekommen, dass der Fall durch das VBS hinreichend aufgearbeitet worden sei. Sie forderte jedoch, dass in Bezug auf das Spesenverhalten «ein nachhaltiger Wandel in der Betriebskultur» stattfinde.

Der Bundesrat teilt diese Meinung. Zur von der GPK bemängelten «zögerlichen Umsetzung einiger Massnahmen» schreibt er, «dass die Umsetzung der Massnahmen mit grösster Sorgfalt erfolgte, was die nötige Zeit in Anspruch genommen hat». So brauchten neue Prozesse Zeit, bis sie implementiert werden könnten.

In der Affäre um Oberfeldarzt Andreas Stettbacher ging es um die Kosten eines Weihnachtsessen sowie andere Spesenrechnungen. Das VBS reichte Anzeige ein wegen des Verdachts auf strafbare Handlungen und stellte den Divisionär frei.

Später ordnete Parmelin eine Administrativuntersuchung an, die Stettbacher entlastete. Die Vorwürfe hätten sich nicht bestätigt oder seien verjährt, lautete das Fazit. Der Oberfeldarzt nahm vor rund anderthalb Jahren seine Arbeit wieder auf.

veröffentlicht: 15. Februar 2019 15:56
aktualisiert: 15. Februar 2019 16:04
Quelle: SDA

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