Wiedergutmachungen

Keine EL-Kürzungen für Verdingkinder

04.09.2019, 12:05 Uhr
· Online seit 04.09.2019, 11:55 Uhr
In den letzten Monaten haben tausende ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen einen Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken erhalten. Einigen drohen deswegen Rentenkürzungen. Verschiedene Parlamentskommissionen wollen das verhindern.
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Vergangene Woche hatte die Rechtskommission des Nationalrats eine Motion beschlossen, die vom Bundesrat Massnahmen verlangt, um eine Kürzung der Ergänzungsleistungen (EL) zu verhindern. Kürzungen drohen, wenn der Solidaritätsbeitrag plus ein allfälliges Vermögen die Summe von 37'500 Franken übersteigen.

Nun zieht die Rechtskommission des Ständerats nach. Einstimmig hat sie eine Motion mit dem gleichen Wortlaut verabschiedet, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Damit können sich beide Räte in der Wintersession des Problems annehmen.

Mit den Motionen solle verhindert werden, dass Genugtuungszahlungen letztlich nicht ihren Empfängerinnen und Empfängern zugutekämen, hält die Rechtskommission fest. Damit will sie dem Willen des Gesetzgebers bei der Einführung dieses Solidaritätsbeitrags besser Rechnung tragen.

Noch weiter geht die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates. Sie hat einstimmig eine parlamentarische Initiative beschlossen mit dem Ziel, dass der Solidaritätsbeitrag bei der EL-Berechnung nicht mehr als Vermögen angerechnet wird. Damit soll sie eine «doppelte Bestrafung» vermieden werden, schreibt die Kommission.

Falls die Schwesterkommission zustimmt, kann die Ständeratskommission noch in diesem Jahr über eine entsprechende Gesetzesanpassung beraten. Bei einer Motion muss der Bundesrat eine Vorlage ausarbeiten.

Insgesamt haben rund 9000 ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen beim Bund einen Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken beantragt. Im August berichteten der «Beobachter», die SRF-Sendung «Kassensturz» und andere Medien über Fälle von Rentenkürzungen nach Auszahlung des Solidaritätsbeitrags.

veröffentlicht: 4. September 2019 11:55
aktualisiert: 4. September 2019 12:05
Quelle: sda

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