Kantonale Abstimmung SH

Keine Mehrheit für «Lichtverschmutzungsinitiative» in Schaffhausen

13.06.2021, 14:41 Uhr
· Online seit 13.06.2021, 14:35 Uhr
Im Kanton Schaffhausen wird die künstliche Beleuchtung nachts nicht eingeschränkt. Die Stimmberechtigten haben am Sonntag die «Lichtverschmutzungsinitiative» der Grünen knapp abgelehnt. Diese hätte die schweizweit strengsten Regeln in dem Bereich vorgesehen.
Anzeige

«Mehr Raum für die Nacht» lautete der offizielle Titel der kantonalen Volksinitiative. Mit ihr hätte Schaffhausen in der Schweiz eine Pionierrolle bei der Verhinderung von Lichtverschmutzung einnehmen können. Aus den dunkleren Schaffhauser Nächten wird nun jedoch nichts. Der Nein-Stimmenanteil betrug 52,7 Prozent. Es wurden 18'826 Nein-Stimmen und 16'888 Ja-Stimmen gezählt.

Das Ergebnis ist überraschend knapp ausgefallen: Bis fast ganz zum Schluss hätte das Resultat in beide Richtungen kippen können. Angesichts der eher deutlichen Ablehnung im Kantonsrat mit 34 zu 21 Stimmen war das nicht zu erwarten.

Zustimmung auch auf dem Land

Die höchste Zustimmung erhielt die Initiative wie erwartet in der Stadt Schaffhausen. Aber auch in einigen Landgemeinden kam ein, wenn auch meist knappes, Ja zustande.

Eine Annahme der Initiative hätte zu den ersten verbindlichen kantonalen Regelungen in diesem Bereich geführt, die zahlreiche Aspekte der Lichtverschmutzung abgedeckt hätten. Zu diesem Schluss gelangte die Umweltwissenschaftlerin Liliana Schönberger in einem Exposé zum Thema Lichtverschmutzung als neue Herausforderung in der Raumplanung.

Die meisten Kantone belassen es bei der Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben, und veröffentlichen beispielsweise Merkblätter dazu, wie eine von Schönberger erstellte Übersicht zur Situation in den einzelnen Kantonen zeigt.

Lichtverschmutzung führt zu Insektensterben

Die Schaffhauser Initianten warnten davor, dass die Lichtverschmutzung auch im ländlichen Kanton Schaffhausen immer mehr zunehme. Dies führe zu einem massiven Insektensterben, zu Verhaltensänderungen bei Tieren und Pflanzen sowie zu Schlafstörungen bei Menschen.

Die Volksinitiative verlangte unter anderem eine Bewilligungspflicht für Aussenbeleuchtungen. Strassenbeleuchtungen hätten gedimmt und durch Zeitschaltuhren oder Bewegungsmelder gesteuert werden müssen.

Gegner der Initiative verwiesen darauf, dass die notwendigen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene bereits vorhanden seien und es daher keine weiteren Regelungen brauche.

Die einschlägigen Vorschriften befinden sich im Umweltschutzgesetz sowie dem Natur- und Heimatschutzgesetz des Bundes.

veröffentlicht: 13. Juni 2021 14:35
aktualisiert: 13. Juni 2021 14:41
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige