Keller-Sutter öffnet die Grenzen für wichtige Geschäftsreisen in die Schweiz
«Ab Montag ist es wieder möglich, für unaufschiebbare geschäftliche Termine einzureisen», bestätigt das Justizdepartement gegenüber der «Sonntagszeitung». Mit der teilweisen Grenzöffnung kommt Keller-Sutter den Forderungen der Wirtschaftsvertreter entgegen.
Die Geschäftsreisen dürften jedoch nur bei «äusserster Notwendigkeit» durchgeführt werden. Dies sei der Fall bei einer Kundenaquisition, die für das Unternehmen oder die Region von grosser wirtschaftlicher Bedeutung sei. Unter diesen Bedingungen seien Angebotspräsentationen, Vertragsverhandlungen oder -unterzeichnungen erlaubt.
Wer zu geschäftlichen Zwecken einreisen wolle, müsse aber belegen, dass seine persönliche Anwesenheit zwingend notwendig sei. Das zu beurteilen ist Sache der Grenzkontrollbehörde.