Kindesmisshandlung

Kindesmisshandlung: Anwalt beschuldigt Vormundschaftsbehörde schwer

· Online seit 12.08.2020, 18:15 Uhr
Im Prozess um ein ehemaliges Ehepaar, dass seine Kinder jahrelang misshandelt haben soll, erhebt der Anwalt eines Knaben schwere Vorwürfe gegen die Vormundschaftsbehörde. Diese habe wider besseres Wissen keine einzige Kindesschutzmassnahme verfügt.
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Wie der Anwalt eines der beiden am stärksten misshandelten Kinder am Mittwoch vor dem Zürcher Bezirksgericht erklärte, gingen bei der Stadtzürcher Vormundschaftsbehörde über viele Jahre Meldungen über eine mögliche Gefährdung der Kinder ein.

Gemeldet wurden blaue Flecken, Brandwunden von Zigaretten, Anzeichen des Verhungerns, penetranter Körpergeruch und eine zurückgebliebenen körperliche und geistige Entwicklung. Die Gefährdungsmeldungen stammten von Lehrern, Schulärzten, einem Kinderspital, Nachbarn und Sozialarbeitern.

Keine Massnahmen angeordnet

Die Sozialarbeiter und die Vormundschaftsbehörde hätten zwar wiederholt Kontakt zu den Eltern gesucht und ihnen Hilfe bei der Kindererziehung angeboten. Auch eine sogenannte Beistandschaft sei dem Elternpaar mehrmals vorgeschlagen worden. Angeboten wurde auch die Einweisung des Knaben in eine Heilpädagogische Schule.

Die Eltern hätten aber alle Massnahmen über viele Jahre immer wieder abgelehnt. Die Vormundschaftsbehörde habe das trotz der Vielzahl überaus alarmierender Berichte einfach akzeptiert, kritisiert der Anwalt des Knabens. Die Vormundschaft habe sich auf den Standpunkt gestellt, dass keine Massnahmen gegen den Willen der Eltern angeordnet werden könnten. Das sei rechtlich unsinnig.

Lehrer, Schulärzte und Nachbarn hätten richtig gehandelt, betonte der Anwalt. Sie hätten jahrelang Alarm geschlagen, immer wieder. «Die Vormundschaftsbehörde aber steht in der Pflicht, sie wusste das alles.» In all den Jahren habe sie schlussendlich keine einzige Kinderschutzmassnahme verfügt.

Kind erstatte Anzeige

Auch der Prozess finde nicht statt, weil etwa die Vormundschaftsbehörde Anzeige erstattet hätte, kritisierte der Anwalt. Der Prozess finde statt, weil sich eines der geschädigten Kinder an die Polizei gewandt. «Es stellt sich die Frage nach einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Vormundschaftsbehörde», lautete das Fazit des Anwaltes.

Einweisung nach Drohung

Die Einweisung der beiden meistgeschädigten Kinder in ein Heim wurde nach acht Jahre langem Leiden schliesslich angeordnet, weil die Mutter sich bei einer Sozialarbeiterin meldete. Sie drohte, denn beiden etwas anzutun.

Die heute etwa 50-jährigen Eltern der geschädigten Kinder werden beschuldigt, in Zürich eine Tochter und einen Sohn jahrelang fast täglich weggesperrt, geschlagen, gedemütigt und von der Aussenwelt weitgehend isoliert zu haben.

Sie sollen die Kinder zudem willentlich mangelernährt und regelrecht ausgehungert haben. Auch weitere eigene Kinder soll das Ex-Paar misshandelt haben.

veröffentlicht: 12. August 2020 18:15
aktualisiert: 12. August 2020 18:15
Quelle: sda

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