Klimaaktivisten nach Tennis-Aktion in zweiter Instanz verurteilt
(dpo) «Wir sind schockiert über dieses Urteil», sagt der Klimaaktivist Paul Castelain in einer Stellungnahme am Donnerstagvormittag gegenüber der Online-Zeitung «Le Matin». Kurz zuvor hat das Kantonsgericht Waadt Castelain und elf weitere Klimaaktivisten wegen Hausfriedensbruchs zu bedingten Geldstrafen und Bussen zwischen 100 und 150 Franken verurteilt. Zudem müssen sie für die Gerichtskosten aufkommen.
Im November 2018 hatten die zwölf Klimaaktivisten eine Lausanner Filiale der Grossbank Credit Suisse für mehrere Stunden besetzt. Sie verkleideten sich dabei als Tennisspieler und warfen der Credit Suisse «Heuchelei» vor, weil sie sich des positiven Ansehens von Roger Federer bediene und gleichzeitig eine umweltschädliche Investitionspolitik verfolge.
Daraufhin erstattete die Grossbank Anzeige gegen die Aktivisten. Überraschenderweise hatte das Bezirksgericht in Renens die Klimaaktivisten im Januar 2020 frei gesprochen. Der Hausfriedensbruch sei durch einen Notstand, den Klima-Notstand, gerechtfertigt, argumentierte das Gericht in erster Instanz.
Gericht weist «rechtfertigenden Notstand» zurück
Nun hat also das Kantonsgericht das erstinstanzliche Urteil korrigiert. Die drei Richter erkannten laut «Le Matin» zwar die drohende Klimagefahr an, stellten aber fest, dass die Aktion der zwölf Aktivisten die Treibhausgasemissionen nicht reduziert oder eingedämmt hätten.
Nach Ansicht des Gerichts hätten die Aktivisten auch rechtmässig die Investitionen der Bank in fossile Brennstoffe anprangern können, anstatt die Filiale in Lausanne illegal zu besetzen. Im Gegensatz zum erstinstanzlichen Richter liess das Kantonsgericht die Argumentation eines «rechtfertigenden Notstands» nicht gelten, so die welsche Online-Zeitung.
Die Anwältin Marie-Pomme Moinat, die eine der Aktivisten vor Gericht verteidigte, kritisierte das Urteil vom Donnerstag vor den Medien. Das Gericht habe es vorgezogen, «die Interessen des Finanzplatzes Schweiz auf Kosten künftiger Generationen zu verteidigen.»
Der Waadtländer Staatsanwalt Eric Cottier zeigte sich in einer Stellungnahme gegenüber den Medien «vollkommen zufrieden». Das Gesetz sei angewandt worden, was die grundlegende Aufgabe der Justiz sei.
Befindet nun das Bundesgericht über den Fall?
Das letzte Kapitel in dieser Angelegenheit dürfte indes noch nicht geschrieben sein. Laut «Le Matin» haben die Anwälte der zwölf Aktivisten bereits angekündigt, dass sie vor dem Bundesgericht und möglicherweise auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Berufung einlegen werden.