Nationalrat

Köppels Immunität soll fallen – diese 5 Dinge musst du wissen

11.05.2022, 17:28 Uhr
· Online seit 11.05.2022, 16:45 Uhr
Die Immunitätskommission des Nationalrats will die Immunität von Nationalrat Roger Köppel aufheben. Was das genau bedeutet, und wieso das so ist, erfährst du im Artikel.
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Die zuständige Nationalratskommission will die Immunität von SVP-Nationalrat Roger Köppel (ZH) aufheben. Das gab sie am Mittwoch bekannt. Stützt die Ständeratskommission diesen Entscheid, kann die Bundesanwaltschaft gegen Köppel wegen Amtsgeheimnisverletzung ermitteln.

Wie fiel der Entscheid aus?

Der Entscheid in der Immunitätskommission des Nationalrats (IK-N) fiel mit 5 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung, wie Kommissionspräsidentin Aline Trede (Grüne/BE) vor den Medien in Bern sagte.

Wie gehts jetzt weiter?

Voraussichtlich an ihrer nächsten ordentlichen Sitzung vom 30. Juni und 1. Juli entscheidet die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) über den Fall.

Was macht den Fall besonders?

Die Aufhebung der relativen Immunität von Köppel wäre eine Premiere: Noch nie hoben die Parlamentskommissionen die Immunität eines amtierenden Ratsmitglieds auf. Überraschend wäre der Entscheid dennoch nicht. Köppel hatte in den vergangenen Wochen betont, dass er freiwillig auf seine parlamentarische Immunität verzichten wolle. Dies ist faktisch aber nicht möglich.

Wieso wird überhaupt darüber beraten?

Beim vorliegenden Fall geht es um die Frage, ob Köppel auf seinem Videokanal «Weltwoche Daily» Informationen aus vertraulichen Kommissionsunterlagen öffentlich gemacht und damit das Amtsgeheimnis verletzt hat. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hatte deswegen Strafanzeige gegen ihr Mitglied eingereicht.

Und was ist mit Molina?

Dem Zürcher SP-Nationalrat Fabian Molina könnte bald eine Strafverfolgung wegen der Teilnahme an einer unbewilligten Kundgebung in Zürich drohen. Die Kommission des Nationalrats hat entschieden, dass er nicht durch die Immunität geschützt ist.

In den Augen der Mehrheit steht Molinas Teilnahme an der Kundgebung nicht mit dessen Funktion als Nationalrat in Verbindung. Deshalb geniesst er auch keinen parlamentarischen Schutz vor Strafverfolgung.

Folgt die Ständeratskommission diesem Entscheid, kann die Zürcher Staatsanwaltschaft gegen Molina ermitteln. Der 31-jährige Nationalrat und frühere Juso-Präsident hatte im Februar in Zürich an einer unbewilligten Gegenkundgebung zu einer Demonstration von Kritikern der Corona-Massnahmen und gegen Rechtsextreme teilgenommen.

(jaw/sda)

veröffentlicht: 11. Mai 2022 16:45
aktualisiert: 11. Mai 2022 17:28
Quelle: Today-Zentralredaktion

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