«Ausgewogene Vorlage»

Kommission ergänzt CO2-Gesetz um eine Solar-Offensive

12.02.2020, 18:16 Uhr
· Online seit 12.02.2020, 17:28 Uhr
Nach dem Ständerat bereinigt die vorberatende Kommission das CO2-Gesetz für die Frühjahrssession des Nationalrats. Sie klärt, wofür Gelder aus dem Klimafonds verwendet werden sollen und beschliesst grosse Solaranlagen zu fördern.
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(chm) Wie die nationalrätliche Umweltkommission (Urek-N) am Mittwoch mitteilte, empfiehlt sie ihrem Rat das CO2-Gesetz mit 18 zu 7 Stimmen zur Annahme. Während Parteien die überarbeitete Vorlage in ersten Stellungnahmen begrüssen, fordert die Klima-Allianz deutliche Verschärfungen (Reaktionen siehe Kasten unten). Der Nationalrat wird in der kommenden Frühjahrssession das CO2-Gesetz beraten.

Die nun verabschiedete Vorlage trägt laut Urek-N die Hauptelemente der letzten Herbst noch in alter Zusammensetzung vom Ständerat verabschiedeten Vorlage mit. Das sind namentlich ...

  • Eine Flugticketabgabe von mindestens 30 und höchstens 120 Franken. Die Hälfte dieser Einnahmen sollen in Klimaschutzmassnahmen fliessen, der Rest zurück an die Bevölkerung verteilt werden.
  • Der Benzinpreis soll bis 2024 maximal um 10 Rappen aufschlagen, danach sollen es 12 Rappen sein.
  • Ein CO2-Grenzwert für Altbauten zielt darauf ab, dass Ölheizungen langfristig verschwinden.
  • Gehen die Emissionen aus Brennstoffen nicht genügend zurück, kann der maximale Satz der CO2-Abgabe von 120 auf bis zu 210 Franken steigen.

Klimafonds-Gelder auch für Nachtzüge

Bereits in einer früheren Sitzung hatte die Urek-N das CO2-Gesetz um einen Klimafonds ergänzt. Nun hat sie präzisiert, wer von den Geldern profitieren soll: Ländliche und alpine Regionen sollen neu auch zum Zug kommen können. Dieser Entscheid fiel laut Mitteilung mit 15 zu 8 Stimmen. Neu sollen Gelder auch für die Entwicklung von erneuerbarem Flugtreibstoff eingesetzt werden können. Und auch grenzüberschreitende Zugreisen inklusive Nachtzüge sollen daraus gefördert werden können.

Neu beantragt die vorberatende Kommission dem Nationalrat, dass auch CO2-neutrale Antriebstechnologien im öffentlichen Verkehr gefördert werden. Der Entscheid dazu fiel laut Mitteilung mit 23 zu 2 Stimmen. Dafür will die Kommission jene Gelder einsetzen, die der Bund einsparen wird, sobald die Mineralölsteuer-Rückerstattung für konzessionierte Transportunternehmen im Stadt- und Agglomerationsverkehr abgeschafft sein werden. Ebenfalls neu beschlossen hat die Kommission, dass Prüfberichte der Finanzmarktaufsicht Finma und der Nationalbank zu klimabedingten finanziellen Risiken öffentlich einsehbar sein müssen.

Nicht mehr Teil der CO2-Gesetz-Debatte, aber thematisch verwand, ist ein weiterer Beschluss der nationalrätlichen Umweltkommission. So hat sie einstimmig eine Kommissionsmotion verabschiedet, welche die Erhöhung von Einmalvergütungen zum Bau grosser Solaranlagen fordert. Es geht dabei um Anlagen die nicht zum Selbstgebrauch bestimmt sind, also etwa um Photovoltaik-Anlagen auf Ställen oder Infrastrukturbauten.

Zudem stellt sich die Urek-N mit 17 zu 8 Stimmen hinter eine Forderung, wonach der Bund seine Liegenschaften schneller mit Photovoltaik-Anlagen ausrüsten soll. Die FDP-Motion verlangt zudem, dass gleichzeitig auch die Bundes-Liegenschaften rascher saniert werden sollen respektive deren Autonomie im Strombereich sicherzustellen sei.

veröffentlicht: 12. Februar 2020 17:28
aktualisiert: 12. Februar 2020 18:16
Quelle: CH Media

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