Schweiz

Kommission schickt Handy-Auswertung von Asylbewerbern in die Vernehmlassung

20.02.2020, 12:32 Uhr
· Online seit 20.02.2020, 12:32 Uhr
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) hat geklärt, wie die Auswertung von Mobiltelefonen im Asylverfahren künftig zur Identifikation von Gesuchstellern beitragen soll.
Anzeige

(chm) Wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten, hat die Kommission den Vorentwurf für eine entsprechende Gesetzesanpassung mit 17 zu 8 Stimmen in die Vernehmlassung geschickt. So sollen Asylsuchende in der Regel etwa anwesend sein. «Dies vereinfacht die Datenauswertung», hält die Kommission fest.

Zudem könne die betroffene Person damit direkt Stellung nehmen und ihr werde das rechtliche Gehör gewährt. Gibt jemand sein Mobiltelefon nicht heraus, kommt die Person laut Kommission ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, was verfahrensrechtliche Auswirkungen habe. Die ausgewerteten Daten sollen bei den Behörden maximal ein Jahr lang gespeichert werden.

Die Vernehmlassung zu dem ursprünglich von Gregor Rutz (SVP/ZH) eingereichten Vorstoss dauert bis zum 4. Juni.

veröffentlicht: 20. Februar 2020 12:32
aktualisiert: 20. Februar 2020 12:32
Quelle: CH Media

Anzeige
Anzeige