NS-Raubkunst

Kommission soll prüfen, ob Kunstwerke von Nazis geraubt wurden

11.05.2022, 13:41 Uhr
· Online seit 11.05.2022, 13:04 Uhr
Während der Zeit der Nationalsozialisten wurden europaweit Kunstgüter geraubt und verschleppt. Wohlhabende gönnten sich Sammlungen von Weltrang. Eine unabhängige Kommission soll künftig prüfen, ob es sich bei Werken um NS-Raubkunst handelt. Diskussionen wie bei der Emil-Bührle-Sammlung sollen so verhindert werden.
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Der Nationalrat stimmte einer Forderung aus einer Motion von Jon Pult (SP/GR) am Mittwoch oppositionslos zu, mit welcher eine Kommission zur Untersuchung von NS-Raubkunst eingerichtet werden solle. 34 weitere Mitglieder aller Fraktionen hatten den Vorstoss mit unterzeichnet.

Kein Unterschied zwischen Raub- und Fluchtkunst

Die Kommission soll Empfehlungen abgeben für «gerechte und faire Lösungen», wie Pult ausführte. Zwischen Raubkunst und Fluchtkunst dürfe nicht mehr unterschieden werden. Der Bundesrat soll zudem prüfen, ob das Gremium auch bei Kulturgütern mit anderer Herkunft - namentlich aus kolonisierten Gebieten - Empfehlungen machen soll.

Die Vorfälle um die Sammlung Emil Bührle im Zürcher Kunsthaus hätten gezeigt, dass es in der Schweiz bessere Instrumente brauche im Zusammenhang mit NS-Raubkunst, begründete Pult die Motion. Auch in anderen Ländern gebe es solche Kommissionen, etwa in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, den Niederlanden und Österreich.

Der Bundesrat erklärte sich zwar bereit, die Kommission einzusetzen. Die in der Motion ebenfalls verlangten Rahmenbedingungen - etwa zur Zusammensetzung oder zur Tätigkeit des Gremiums - lehnte er aber ab. Es brauche Handlungsspielraum, sagte Kulturminister Alain Berset dazu. Der Nationalrat hiess diese Teile der Motion mit 92 zu 90 Stimmen und bei vier Enthaltungen ebenfalls gut.

Unterstützung für Museen

Stillschweigend gutgeheissen hat der Nationalrat am Mittwoch eine zweite Motion seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N), mit der auch der Bundesrat einverstanden ist. Diese fordert den Aufbau einer wissenschaftlichen Prinzipien basierenden Plattform für die Provenienzforschung für Kulturgüter.

Vom Bund bei der Provenienzforschung unterstützte Museen sollen ihre Erkenntnisse auf der Plattform veröffentlichen müssen. Andere Museen - inländische und ausländische - können dies tun. Beide Motionen gehen an den Ständerat.

veröffentlicht: 11. Mai 2022 13:04
aktualisiert: 11. Mai 2022 13:41
Quelle: sda

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