Schweiz

Kommission verzichtet auf Gegenvorschlag zur Kriegsgeschäfte-Initiative

11.02.2020, 18:44 Uhr
· Online seit 11.02.2020, 18:19 Uhr
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK-N) empfiehlt die Kriegsgeschäfte-Initiative der Gsoa zur Ablehnung. Einen indirekten Gegenentwurf lehnt sie nach zusätzlichen Hearings ebenfalls ab.
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(sat) Noch vor einem Monat hatte es danach ausgesehen, dass die SIK-N allenfalls doch noch einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» der Gruppe Schweiz ohne Armee (Gsoa) beschliessen könnte. Jedenfalls hatte die Kommission an ihrer Januar-Sitzung auf Antrag der SP beschlossen, zusätzliche Anhörungen anzusetzen.

Wie die SIK-N am Dienstag nun mitteilt, beurteilt sie die Volksinitiative «als nicht zielführend, kaum umsetzbar und negativ für die staatliche und berufliche Vorsorge». Zudem habe die Initiative «keinen Einfluss auf die globale Nachfrage und Produktion von Kriegsmaterial». Darum empfiehlt die Kommission dem Nationalrat die Initiative mit 17 zu 8 Stimmen zur Ablehnung. Dieser wird die Kriegsgeschäfte-Initiative voraussichtlich in der bevorstehenden Frühlingssession behandeln. Der Ständerat und der Bundesrat lehnen die Volksinitiative bereits ohne Gegenvorschlag ab.

Zwei Projekte für einen Gegenvorschlag

Eine Minderheit der nationalrätlichen Sicherheitskommission hatte laut Mitteilung beantragt, die Kriegsgeschäfte-Initiative abzulehnen. Sie erachte das heutige Finanzierungsverbot als lückenhaft und appelliere an die ethische Verantwortung. Eine weitere Minderheit wollte laut Mitteilung mit einem indirekten Gegenvorschlag insbesondere das Verbot der indirekten Finanzierung verbotener Waffen stärken und mit Vorschriften die Transparenz für verantwortungsbewusste Anleger erhöhen.

Hinter der Volksinitiative steht namentlich die Gsoa. Sie ist im Juni 2018 eingereicht worden. Die Initiative will Nationalbank, Stiftungen und Vorsorgeeinrichtungen verbieten, Kriegsmaterialproduzenten zu finanzieren. Als solche gelten laut Initiativtext Firmen, die mehr als 5 Prozent des Umsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erzielen. Laut dem Bundesrat schränkt das Verbot die Handlungsfreiheit der betroffenen Institute zu sehr ein.

veröffentlicht: 11. Februar 2020 18:19
aktualisiert: 11. Februar 2020 18:44
Quelle: CH Media

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