Inland/Schweiz

Kommission will auch das Güterkontrollgesetz ändern

14.01.2020, 20:41 Uhr
· Online seit 14.01.2020, 20:07 Uhr
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates verabschiedet einstimmig eine Änderung des Güterkontrollgesetzes. Diese soll die Ausfuhr von Gütern zur Internet- und Handyüberwachung regeln.
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Die Sicherheitskommission des Nationalrates (SIK-N) erachtet es als notwendig, die bislang befristete Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung ins ordentliche Recht zu überführen. Sie folgt damit dem Vorschlag des Bundesrates. Wie die Kommission in einer Mitteilung vom Dienstag schreibt, erachtet deren Mehrheit die vorgeschlagene Bestimmung im Güterkontrollgesetz als genügend ausführlich. Weitere Kriterien wie eine Ausfuhrbeschränkung, wenn Grund zur Annahme bestehe, dass im Einfuhrland Grundrechte verletzt oder Repressionen ausgeübt werden könnten, könnten laut SIK-N Umsetzungsschwierigkeiten mit sich bringen.

Noch im letzten April hatte die Kommissionsmehrheit dem Nationalrat beantragt, das Geschäft zu sistieren. Es sollten erst weitere Erfahrungen mit der bestehenden und zeitlich befristeten Verordnung gesammelt werden. In der letzten Sommersession folgte der Nationalrat jedoch der Kommissionsminderheit und lehnte die von der SIK-N beantragte Sistierung ab.

Der Nationalrat wird das Geschäft laut Mitteilung der Sicherheitskommission des Nationalrats nun voraussichtlich in der Frühjahressession im kommenden März erneut behandeln.

(sat)

veröffentlicht: 14. Januar 2020 20:07
aktualisiert: 14. Januar 2020 20:41
Quelle: CH Media

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