Kommission will tschechischen Staatsbürger nicht begnadigen
(agl) Der Gesuchsteller wurde gemäss einer Mitteilung vom Mittwoch durch das Bundesstrafgericht in Bellinzona wegen Betruges und mehrfacher qualifizierter Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. Die Kommission habe sich einstimmig gegen eine Begnadigung entschieden und empfiehlt das Gesuch der Vereinigten Bundesversammlung zur Ablehnung. Diese wird am 23. September definitiv entscheiden.
Es handelt sich um das erste Begnadigungsgesuch seit zwölf Jahren, über das die Bundesversammlung befinden muss. Die Kommission mit 17 Mitgliedern aus beiden Kammern hat am Mittwoch erstmals seit 2008 wieder getagt und sich selbst konstituiert. Gemäss der Mitteilung wählte sie Ständerat Daniel Fässler (AI) zu ihrem Präsidenten und Nationalrat Pierre-André Page (FR) zu ihrem Vizepräsidenten.
Das Bundesparlament kann dann über Begnadigungen entscheiden, wenn das Bundesstrafgericht oder eine Behörde des Bundes das Urteil gefällt hat. Bei allen weiteren Verurteilungen ist das Gnadenrecht jeweils Sache des zuständigen Kantons.