Schweiz

Kommissionen möchten Doppelnamen wieder ermöglichen

12.02.2020, 16:27 Uhr
· Online seit 12.02.2020, 16:27 Uhr
Seit 2013 ist es nicht mehr möglich, einen Doppelnamen nach der Heirat zu führen. Das soll sich ändern. Nach dem Ja der ständerätlichen Rechtskommission kann die Schwesterkommission eine Vorlage ausarbeiten.
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(rwa) Allerdings fiel der Entscheid knapp aus. Mit Stichentscheid von Kommissionspräsident Beat Rieder (CVP/VS) hat die Rechtskommission des Ständerates einer parlamentarischen Initiative Folge gegeben, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

Die Kommission spricht sich grundsätzlich für eine liberale Regelung beim Namensrecht aus. Sie erachtet es als sinnvoll, dass ihre Schwesterkommission nun bei der Ausarbeitung einer Vorlage prüft, wie die Wahlmöglichkeiten betroffener Personen gegenüber dem heutigen Recht vergrössert werden könnten.

Eine Kommissionsminderheit argumentierte, es sei noch nicht genug Zeit vergangen, um zu beurteilen, wie sich das neue Namensrecht in der Gesellschaft auswirke. Die Möglichkeit nach der Heirat einen Doppelnamen zu führen wurde mit dem 2013 eingeführten Namensrecht abgeschafft.

Der Grundsatz lautet seither: Jede und jeder trägt den eigenen Namen von der Wiege bis zur Bahre. Mit der Revision wird dem Gebot der Gleichstellung Rechnung getragen. Ein wichtiger Grund für die Revision war ein Urteil aus dem Jahr 1994, in dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt hatte, dass das Schweizer Namensrecht dem Grundsatz der Gleichstellung widerspricht.

veröffentlicht: 12. Februar 2020 16:27
aktualisiert: 12. Februar 2020 16:27
Quelle: CH Media

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