Schweiz

Konsumentenschutz kämpft mit neuem Rechtsgutachten gegen Roaming-Gebühren

21.02.2020, 11:01 Uhr
· Online seit 21.02.2020, 11:01 Uhr
Ein Gutachten eines Freiburger Rechtsprofessoren verleiht der Stiftung für Konsumentenschutz Aufwind: Sie fordert, dass der Bundesrat Preisobergrenzen für die mobile Datennutzung in der EU setzt.
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(gb.) Man ist im Ausland in den Ferien und möchte auf seinem Handy nach Sehenswürdigkeiten «googeln»: Für Personen ohne Datenpaket wird dies meist sehr schnell teuer. Teurer zumindest als in der Schweiz, denn die Schweizer Telekom-Anbieter verlangen von ihren Kunden sogenannte Roaming-Gebühren für die Nutzung ausländischer Mobilfunknetze.

Im Rahmen der laufenden Revision der Fernmeldeverordnung fordert die Stiftung für Konsumentenschutz schon seit längerem Preisobergrenzen für die mobile Internetnutzung im Ausland. Sie ist damit beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) aber abgeblitzt: Das Fernmeldegesetz erlaube es nicht, unilaterale Preisobergrenzen zu setzen. Dafür sei ein internationales Abkommen nötig, soll das Bakom dem Konsumentenschutz gemäss seiner Mitteilung gesagt haben.

Rechtsgrundlage für Obergrenzen sei gegeben

Der Konsumentenschutz hat nun ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dass zum gegenteiligen Schluss kommt. Es wurde am Mittwoch der Öffentlichkeit vorgestellt. Gemäss Andreas Stöckli, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg, biete das revidierte Fernmeldegesetz sehr wohl die notwendige gesetzliche Grundlage, um in der Fernmeldeverordnung einseitig Preisobergrenzen für die Endkundentarife beim Roaming festzulegen.

Gestützt auf das Gutachten fordert der Konsumentenschutz den Bundesrat erneut auf, die Roaming-Tarife für Privat- und Geschäftskunden zu deckeln.

veröffentlicht: 21. Februar 2020 11:01
aktualisiert: 21. Februar 2020 11:01
Quelle: CH Media

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