Konsumentenschutz lässt kein gutes Haar am Kompromiss der Krankenkassen
(wap) Die Krankenkassen wollen die Zusammenarbeit mit dubiosen Callcentern und Vermittlern beenden. Sicherstellen soll dies eine umfassende Branchenvereinbarung, auf die sich die Branchenverbände Santésuisse und Curafutura geeinigt haben. Zu den neuen Qualitätsstandards gehören unter anderem auch ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Die Vereinbarung sieht ein Schiedsgericht und hohe Sanktionen vor. Im Bereich der Grundversicherungen sollen Bussen bis zu 100'000 Franken, bei den Zusatzversicherungen bis zu 500'000 gesprochen werden können. Im Schiedsgericht sollen neben den Vertretern der beiden Branchenorganisationen auch eine Vertretung des Konsumentenschutzes Einsitz nehmen.
Dort will man davon aber nichts wissen. «Wir werden sicher nicht Feigenblatt spielen», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes. Sie kritisiert, dass das Abkommen löchrig sei. Nach wie vor gebe es finanzielle Fehlanreize für Vertreter, ausserdem seien Angestellte der Krankenkassen selbst von den Regelungen ausgenommen. Für die Konsumentenschützerin ist klar: «Es braucht eine gesetzliche Regelung. »