Schweiz

Krankenkassen wollen Beträge nicht rückerstatten

· Online seit 30.08.2019, 11:19 Uhr
Die Stiftung für Konsumentenschutz hat die Krankenkassen kritisiert, weil sie mit einer Ausnahme die über Jahre wegen falsch abgerechneter Spitalrechnungen zu viel kassierten Beträge nicht zurückerstatten wollen.
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Mit dem Spitalbeitrag von 15 Franken mussten Patienten einen Teil der Beherbergungskosten beim Spitalaufenthalt übernehmen. Auf diese vom Patienten übernommenen Kosten verrechneten die Krankenkassen einen Selbstbehalt von zehn Prozent, der an die Versicherung gezahlt werden musste.

Das Bundesgericht hatte in einem Urteil vom 14. Mai 2019 bestätigt, dass diese Verrechnung unzulässig ist. Die Kassen hätten zwar die Absicht bekundet, künftig korrekt abzurechnen. Eine Umfrage des Konsumentenschutzes bei den 15 grössten Krankenkassen zeige, dass sie zwar alle über Jahre systematisch die Spitalrechnungen falsch abgerechnet hätten, sich jedoch weigerten, die von den Kunden einkassierten Beträge rückwirkend zurückzuzahlen.

Einzige löbliche Ausnahme sei die Concordia, welche alle Abrechnungen der letzten fünf Jahre korrigiere. Sie informiere auf ihrer Website, kontaktiere betroffene Kunden und zahle falsch abgerechnete Beträge der letzten fünf Jahre zurück.

Der Konsumentenschutz kritisiert das Verhalten der Krankenkassen und die Haltung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), das die unzulässige Abrechnung ausdrücklich gutgeheissen hat. Nun setze sich die Aufsichtsbehörde weder für eine transparente Information noch für eine Rückerstattung ein. In einem Brief an die Krankenkassen schreibe das BAG, es sei nicht nötig, vor dem Urteil falsch abgerechnete Beträge zurückzuzahlen.

Offensichtlich bemühe sich das BAG, das eigene Fehlverhalten nicht an die grosse Glocke zu hängen, kritisiert Konsumentenschutz-Geschäftsführerin Sara Stalder. Stattdessen stelle sich das BAG schützend vor die Krankenkassen, die mit dem Segen der Behörde falsch abgerechnet hätten.

Der Konsumentenschutz empfehlt Betroffenen, trotzdem eine Rückerstattung zu verlangen. Wenn sich die Krankenkasse nicht kulant zeige, bleibe immer noch die Möglichkeit eines Kassenwechsels.

veröffentlicht: 30. August 2019 11:19
aktualisiert: 30. August 2019 11:19
Quelle: sda

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