Wohnen

Kredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung soll erneuert werden

02.09.2020, 12:21 Uhr
· Online seit 02.09.2020, 11:49 Uhr
Mir einer Erneuerung des Rahmenkredit für Bürgschaften soll die Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger weitere sechs Jahre unterstützt werden.
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1,7 Milliarden Franken will der Bundesrat für Eventualverpflichtungen zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus sprechen. Dieser Kredit dient vor allem der Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW), wie es in einer Mitteilung vom Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Mittwoch heisst.

Die Erneuerung des Kredits sei nötig, weil der 2015 gesprochene Rahmenkredit für Bürgschaften im Umfang von 1,9 Milliarden im Laufe des dieses Jahres ausgeschöpft sein wird. Der Rahmenkredit soll nun für weitere sechs Jahre ab Mitte 2021 im Umfang von 1,7 Milliarden erneuert werden. Die Bürgschaft soll laut Mitteilung weiterhin dazu beitragen, dass die Wohnbaugenossenschaften und andere gemeinnützige Bauträger ihren Marktanteil mindestens halten können.

Nebst den zinsgünstigen Darlehen aus einem Fonds de Roulement sind die Bürgschaften laut dem Wirtschaftsdepartement ein zweites wichtiges Instrument der Wohnraumförderung des Bundes. Hierbei bürgt der Bund für Anleihen, welche die Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) vergibt. Sie platziert jährlich Anleihen auf dem Kapitalmarkt und beschafft so im Auftrag ihrer Mitglieder Geld für gemeinnützige Projekte. Die Mittel werden gemäss der Mitteilung nur ausgabenwirksam, falls eine Bürgschaft eingelöst werden muss. Dies sei aber seit dem Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes im Jahr 2003 noch nie vorgekommen.

(dpo)

veröffentlicht: 2. September 2020 11:49
aktualisiert: 2. September 2020 12:21
Quelle: CH Media

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