Kunstsammler Urs Schwarzenbach blitzt vor Bundesgericht ab
(gb.) Der Zürcher Kunstsammler Urs Schwarzenbach erliegt vor Bundesgericht mit drei Beschwerden gegen die Stadt und den Kanton Zürich. Diese hatten 2018 mehreren Betreibungsämtern den Auftrag gegeben, Schwarzenbach Zahlungsbefehle in der Höhe von 43 Millionen Franken auszustellen.
Der Kunstsammler hatte daraufhin die Gültigkeit der Zahlungsbefehle, sowie das Vorgehen der Behörden angefochten. Zunächst beim Bezirksgericht, dann beim Zürcher Obergericht und nun beim Bundesgericht. Dieses stützt in ihrem Entscheid vom Donnerstag jedoch die Urteile der vorhergehenden Instanzen, wonach die Beschwerden abzuweisen seien.
Die Zahlungsbefehle sind die jüngste Episode eines jahrelangen Rechtsstreits zwischen Schwarzenbach und den Behörden. 2013 waren bei Razzien im Dolder und den Villen Schwarzenbachs Kunstwerke beschlagnahmt worden, mit dem Verdacht, dass bei deren Einfuhr in die Schweiz keine Steuern gezahlt worden waren.