Kritik

Landwirte sind bei Familienzulage besser gestellt

· Online seit 28.01.2020, 05:00 Uhr
Bauern werden hierzulande grosszügig vom Staat unterstützt. Im Vorteil sind sie auch bei der Familienzulage, wie die Finanzkontrolle des Bundes in einem neuen Bericht zeigt. Diese fordert nun einen Systemwechsel.
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(rwa) Mindestens 200 Franken erhält eine Familie hierzulande vom Staat für ein Kind. Die Kinderzulagen werden mit Beiträgen der Arbeitgeber finanziert. Wer selbständig ist, muss selbst einzahlen. So sieht es das Bundesgesetz über die Familienzulagen vor. Eine Ausnahme bilden Landwirte. Deren Kinder- und Ausbildungszulagen werden in einem Spezialgesetz geregelt. Bei Bauern zahlt der Steuerzahler.

Diese Ungleichbehandlung sei nicht mehr zeitgemäss, kritisiert die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in einem am Montag veröffentlichten Bericht. Dieser Befund wird auch beim Bund geteilt. Nach Angaben der EFK begrüssen die Ansprechpartner in den zuständigen Bundesämtern eine zusätzliche Harmonisierung der gesetzlichen Grundlagen.

Unterdeckung von über 40 Prozent

Als Hauptnutzniesser des heutigen Systems ortet die Behörde selbständige Landwirte. Diese zahlen keine Beiträge an die Familienzulagen. Die Finanzierung übernehmen Bund und Kantone. Arbeitnehmende in der Landwirtschaft – auch jene ohne Kinder – erhalten zudem eine Haushaltszulage von monatlich 100 Franken.

Die Beiträge der öffentlichen Hand zugunsten selbständiger Landwirte beliefen sich 2017 auf rund 76 Millionen Franken. Wie hoch die Beiträge ausfallen müssten, um eine Eigenfinanzierung sicherzustellen, kann die EFK aufgrund fehlender Daten nicht ermitteln. Bei den Zulagen für Arbeitnehmende in der Landwirtschaft betrug die Unterdeckung laut der Finanzkontrolle im gleichen Jahr 43 Prozent.

Relikt aus der Nachkriegszeit

Das System der Familienzulagen in der Landwirtschaft hat seinen Ursprung in den Kriegsjahren. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, beabsichtigte der Bundesrat mit den Zulagen möglichst viele Arbeitskräfte an die Landwirtschaft zu binden, ruft die EFK im Bericht in Erinnerung.

Über die Jahre hat sich das Gesetz zugunsten aller im Landwirtschaftsbereich tätigen Personen entwickelt. Seit 2009 besteht parallel dazu das Bundesgesetz über die Familienzulagen. Darin werden die Zulagen ausserhalb der Landwirtschaft geregelt.

Dieses Parallelsystem ist nicht unumstritten und stand 2011 schon einmal auf dem Prüfstand. Das Parlament lehnte es jedoch damals ab, selbständige Landwirte unter das Bundesgesetz zu unterstellen. Damit lag es ganz auf der Linie des Bundesrates. Er hatte aus Furcht vor Einkommensverlusten in der Landwirtschaft vor einer Gesetzesänderung abgeraten.

veröffentlicht: 28. Januar 2020 05:00
aktualisiert: 28. Januar 2020 05:00
Quelle: CH Media

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