Inland/Schweiz

Lausanner Klima-Aktivisten müssen nochmals vor Gericht

15.01.2020, 09:54 Uhr
· Online seit 15.01.2020, 09:39 Uhr
Die Waadtländer Staatsanwaltschaft zieht das Urteil im Fall der freigesprochenen Klima-Aktivisten aus Lausanne weiter. Diese hatten im November 2018 eine Filiale der Credit Suisse besetzt.
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(gb.) Über die Aktion der Lausanner Klima-Aktivsten wird nach dem Bezirksgericht auch das Waadtländer Kantonsgericht entscheiden müssen. Das Bezirksgericht in Renens hatte am Montag die Aktivisten erstinstanzlich freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt zieht das Urteil aber weiter, wie am Dienstag bekannt wurde.

Die Staatsanwaltschaft hatte die zwölf Klima-Aktivsten wegen der Besetzung einer Credit-Suisse-Filiale im Herbst 2018 wegen Hausfriedensbruchs und Widerstands gegen Anordnungen der Polizei zu einer bedingten Geldstrafe von 21'000 Franken verurteilt.

Die 13 Anwältinnen und Anwälte der Aktivisten rechtfertigten die Taten mit einem «Notstand». Laut Strafgesetzbuch ist eine Handlung rechtmässig, wenn damit ein «eigenes oder das Rechtsgut einer anderen Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr» gerettet wird oder wenn dadurch «höherwertige Interessen» gewahrt werden. Der Einzelrichter war dieser Argumentation im Fall der besetzten CS-Filiale gefolgt.

Die Staatsanwaltschaft bezeichnete das Urteil als «erstaunlich» und möchte, dass eine zweite Instanz über den Sachverhalt befindet. Es handle sich um eine juristische Grundsatzfrage, argumentiert sie.

veröffentlicht: 15. Januar 2020 09:39
aktualisiert: 15. Januar 2020 09:54
Quelle: CH Media

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