Lebenslängliche Verwahrung für Mörder von Marie bestätigt
Der Angeklagte war bei der Urteilseröffnung am Freitagnachmittag vor Kantonsgericht nicht anwesend. Sie habe eine Stunde vorher einen Anruf vom Gefängnis erhalten, dass er nicht kommen werde, sagte die Gerichtspräsidentin zu Beginn der Urteilseröffnung in Lausanne.
Darin betonte sie die sehr hohe Gefahr für eine Wiederholungstat beim 40-jährigen Angeklagten. Nach Angaben der psychiatrischen Gutachter weise dieser eine schwere dissoziale Störung auf, so dass er dauerhaft nicht therapierbar sei.
Die Verteidigung hatte im Berufungsprozess vergeblich eine Aufhebung der lebenslänglichen Verwahrung sowie eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung anstatt wegen Mordes gefordert. Die Staatsanwaltschaft hingegen verlangte eine Bestätigung des Schuldspruches des erstinstanzlichen Regionalgerichts von Ende März.
Der Angeklagte wurde erneut wegen Mordes, sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung sowie wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Er hatte am 13. Mai 2013 die 19-jährige Marie in Payerne VD in ein Auto gezerrt und entführt.
In der Nacht auf den 14. Mai erdrosselte er die Frau in einem Wald bei Châtonnaye FR. Der Mann verbüsste zum Zeitpunkt der Tat eine Reststrafe in Hausarrest.
Er hatte 1998 seine damalige Ex-Freundin in einem Chalet in La Lécherette VD vergewaltigt und danach erschossen. Dafür wurde er im Alter von 22 Jahren zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt.