Letzte Differenz ausgeräumt: Parlament einigt sich beim Covid-19-Gesetz
(agl) In der Einigungskonferenz gab es nach drei Beratungsrunden nur noch eine massgebliche Differenz zu bereinigen. Sie betraf die Coronahilfen für Sportklubs, genauer gesagt die dafür nötigen Bedingungen. Um A-fonds-perdu-Beiträge zu erhalten, müssen die Klubs die durchschnittlichen Einkommen der Angestellten um 20 Prozent kürzen. Die Räte waren sich lange uneins, welches Datum oder welche Zeitspanne für die Löhne als Referenz gelten soll.
Während der Nationalrat die Saison 2018/2019 als Referenzdatum wollte, sah der Ständerat den Beginn der Coronakrise im März vor. Am Ende einigten sich die Räte am Donnerstag darauf, dass grundsätzlich die Saison 2018/2019 als Berechnungsgrundlage gilt. Der Bundesrat kann aber auf Gesuch hin auch die Einkommen vom März berücksichtigen. Nach Ansicht der Einigungskonferenz stellt das für alle Klubs eine akzeptable Lösung dar.
Volle Entschädigung für Tieflöhne
Ebenfalls definitiv bereinigt haben die Räte den Artikel im Gesetz, der eine volle Entschädigung des Lohnes für Arbeitnehmende im Tieflohnbereich vorsieht. Der Ständerat folgte damit einem Entscheid des Nationalrats. Die neue Regelung sieht vor, dass niemand in Kurzarbeit bei einem vollen Verdienstausfall weniger als 3470 Franken Entschädigung erhält. Dabei handelt es sich um den Mindestlohn im Gastgewerbe. Ab 4340 Franken Lohn gilt die übliche Regelung, wonach 80 Prozent des Einkommens entschädigt werden. Die Änderung gilt befristet bis Ende März.
Im Zentrum der Vorlage stehen neue Härtefallhilfen für besonders von der Coronakrise betroffene Unternehmen. Insgesamt haben National- und Ständerat 2,5 Milliarden Franken an Finanzhilfen zugestimmt, 750 Millionen davon stehen dem Bundesrat für die kommenden Monate als Reserve für besonders betroffenen Kantone zur Verfügung. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.