Liberaler Umgang mit bedingter Entlassung in Deutschschweiz

08.11.2016, 12:36 Uhr
· Online seit 08.11.2016, 12:11 Uhr
Wer in der Westschweiz für eine Straftat verurteilt wird, sitzt in der Regel länger hinter Gittern als in der Deutschschweiz. Dies zeigt eine neue Studie. Der Grund ist die stark heterogene Praxis im Umgang mit der bedingten Entlassung.
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Jeder Täter, der zu mehr als drei Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden ist, muss in der Regel nach zwei Dritteln der abgesessenen Strafe vorzeitig entlassen werden. So sieht es das Strafgesetz vor. Die bedingte Entlassung kann ausgesetzt werden, wenn eine ungünstige Rückfallprognose besteht.

Zwischen den einzelnen Landesteilen bestehen aber grosse Unterschiede, wie eine Studie der Rechtswissenschaftler Thomas Freytag und Aimée Zermatten zeigt. Am liberalsten wird die bedingte Entlassung in der Deutschschweiz gehandhabt.

Zwischen 2009 und 2013 wurde sie für 83 Prozent der Straftäter angewandt, wie das Schweizerische Ausbildungszentrum für das Strafvollzugspersonal (SAZ) in einer Mitteilung vom Dienstag schreibt. Restriktiver geht die Westschweiz vor: Im gleichen Zeitraum liegt die Quote dort bei 57 Prozent.

Noch deutlicher werden die Unterschiede zwischen den einzelnen Kantonen. So entlässt Thurgau praktisch alle der fraglichen Täter (97 Prozent). Die Waadt gesteht die bedingte Entlastung nur rund der Hälfte der Täter zu (53 Prozent).

Allerdings ist eine zunehmend restriktivere Handhabung der bedingten Entlassung in allen Kantonen zu beobachten. Die Zahl der Verweigerungen habe zwischen 2007 und 2015 insgesamt deutlich zugenommen, schreiben die Studienautoren.

Für die Unterschiede zwischen den Landesteilen gibt es aus ihrer Sicht verschiedene Erklärungen. Einer der Gründe könnte sein, dass die Gefährlichkeitskommissionen der Westschweizer Kantone für die Täter oft negative Vorgutachten erstellten. Zudem sässen in Anstalten der Romandie mehr Ausländer ein als in der Deutschschweiz. Die Behörden entliessen ausländische Straftäter aber erst, wenn ihre Ausschaffung bevorstehe.

Die unterschiedliche Praxis führt laut den Autoren zu einem Zweiklassensystem zwischen Ausländern und Schweizern, obwohl das Strafrecht nicht zwischen Nationalitäten unterscheidet. Die kantonalen Unterschiede verletzten auch die Rechtsgleichheit, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Studienautoren fordern deshalb eine schweizweite Harmonisierung.

veröffentlicht: 8. November 2016 12:11
aktualisiert: 8. November 2016 12:36
Quelle: SDA

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