Liechtenstein leistet Rechtshilfe im Fall Vincenz
Es sei richtig, dass das Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Zürich im Fall Vincenz vom Landgericht bewilligt und Anfang Juli beantwortet worden sei, schreibt der leitende Staatsanwalt auf Anfrage. Zu den übermittelten Unterlagen würden jedoch keine Auskünfte erteilt.
Gemäss «Inside Paradeplatz» hat die Zürcher Staatsanwaltschaft im Frühling bei den liechtensteinischen Behörden ein entsprechendes Rechtshilfegesuch eingereicht. Von Interesse könnte dabei gemäss dem Nachrichtenportal die Geschäftstätigkeit und die entsprechenden Geldflüsse einer liechtensteinischen Treuhandgesellschaft sein, über die der Ex Raiffeisen-Chef Vincenz und sein Geschäftspartner Beat Stocker Geschäfte abgewickelt haben sollen.