Mängel bei Suche nach Menschenhandel-Opfern

11.01.2019, 12:39 Uhr
· Online seit 11.01.2019, 12:24 Uhr
Asylsuchende werden in den Bundeszentren menschen- und grundrechtskonform untergebracht. Zu diesem Schluss kommt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF). Mängel sieht sie bei der Identifikation von Opfern von Menschenhandel.
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Für das Betreuungs- und Sicherheitspersonal gebe es keine klaren Vorgaben dazu, schreibt die Kommission in einem am Freitag veröffentlichten Bericht. In den meisten Zentren würden nicht systematisch externe Fachstellen beigezogen.

Die Kommission empfiehlt dem Staatssekretariat für Migration (SEM), ein für alle Bundeszentren gültiges Konzept zur Identifikation von Opern von Menschenhandel und anderen vulnerablen Personen zu erarbeiten.

Das SEM weist in seiner Stellungnahme auf geplante Verbesserungen im Rahmen der Umsetzung der Asylreform hin. Das neue Betriebskonzept regle die wichtigsten Instrumente zur Opfererkennung. Dazu gehörten die Schulung des Personals, die Klärung der Verantwortlichkeiten bei Vorfällen und der Zugang zur Gesundheitsversorgung. Das SEM prüft zudem, ob die Einführung einer Checkliste möglich ist.

Ein weiteres Thema ist der Zugang zur psychiatrischen Grundversorgung. Dieser gestalte sich häufig als schwierig, schreibt die Kommission. In der Regel beschränke sie sich auf Notfälle. Aus Sicht der Kommission sollte bereits beim Eintritt ein Screening vorgenommen werden.

Psychisch auffällige und traumatisierte Personen sollten wenn möglich bereits während dem Aufenthalt im Bundeszentrum an die geeigneten Stellen überwiesen werden, heisst es im Bericht. Das SEM hält fest, der Fragebogen für Asylsuchende enthalte auch Fragen in Bezug auf psychiatrische Probleme. Eine allfällige Ergänzung werde derzeit diskutiert.

Änderungen empfiehlt die Kommission zur Verhütung von Folter auch bei Durchsuchungen. In den meisten Zentren würden die Asylsuchenden bei jeder Rückkehr in die Unterkunft durchsucht, in einem Zentrum auch die Kinder, schreibt die Kommission. Sie empfiehlt dem SEM, körperliche Durchsuchungen nur bei Vorliegen eines konkreten Verdachts vorzunehmen und auf das Durchsuchen von Kindern zu verzichten.

Das SEM will an der bestehenden Praxis festhalten. Das Einführen von Waffen, gefährlichen Gegenständen, Rauschmitteln und Lebensmitteln in die Bundesasylzentren sei verboten, schreibt es. Deshalb dürfe das Sicherheitspersonal die Asylsuchenden durchsuchen. Die Erfahrung zeige, dass Kinder und Kinderwagen immer wieder für die Einführung verbotener Gegenstände missbraucht würden.

Positiv wertet die Kommission, dass die Asylsuchenden seit Frühling 2017 tagsüber ein Handy benutzen dürfen. Zuvor war die Nutzung von Mobiltelefonen in Bundeszentren verboten gewesen. Inzwischen verfügen die meisten Zentren auch über einen drahtlosen Internetzugang.

Beides erleichtere den asylsuchenden Personen den Kontakt insbesondere zu Familienmitgliedern sowie den Zugang zu Informationen, heisst es im Bericht. Die geregelte Handy- und Internetnutzung wirke sich gemäss den Verantwortlichen auch positiv auf die Sicherheit und das Zusammenleben in den Zentren aus.

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter besuchte zwischen Juli 2017 und Juli 2018 elf Zentren des Bundes, um die Einhaltung menschen- und grundrechtlicher Standards zu überprüfen.

veröffentlicht: 11. Januar 2019 12:24
aktualisiert: 11. Januar 2019 12:39
Quelle: SDA

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