Schweiz

Masken- und Sitzplatzpflicht: So kann man ab Oktober wieder ins Stadion

02.09.2020, 19:42 Uhr
· Online seit 02.09.2020, 15:00 Uhr
Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind ab Oktober wieder erlaubt. Am Mittwoch nun hat der Bundesrat die Details festgelegt.
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(rwa) Sportfans und Musikfans können etwas aufatmen. Sie dürfen wieder in Scharen in Stadien und Konzerthallen pilgern. Ab dem 1. Oktober fällt die Obergrenze von 1000 Personen für Veranstaltungen. Allerdings gelten strenge Regeln. Am Mittwoch hat der Bundesrat die Auflagen präsentiert, unter denen ein Konzert- oder Stadionbesuch auch mit über 1000 Personen wieder möglich ist.

In Stadien dürfen nur Sitzplätze angeboten werden. Bei Aussenveranstaltungen wie Fussballspielen dürfen zwei Drittel der Plätze besetzt werden. Das gilt auch in Innenräumen wie etwa Eishockeystadien. Wie stark ein Stadion im Einzelfall belegt werden darf, entscheiden die Bewilligungsbehörden. In den Stadien gilt eine Masken- und Sitzplatzpflicht. Keinen Einlass finden Gästefans. Die Kantone können bei Freiluftveranstaltungen wie etwa Ski-, Langlauf- oder Radrennen sowie Dorffesten im freien Gelände ausnahmsweise Stehplätze bewilligen.

Wer Fussball mit Bier verbindet, wird ebenfalls enttäuscht. Zumindest ein bisschen. Der Bundesrat will den Alkoholausschank einschränken. «Der Verkauf und die Konsumation von alkoholischen Getränken sind soweit zu beschränken, dass die Einhaltung des Schutzkonzepts durch die Zuschauerinnen und Zuschauer nicht gefährdet wird», heisst es in der Mitteilung. Ein generelles Alkoholverbot gibt es aber nicht.

Kantonen obliegt Bewilligung

Die einheitlichen Bewilligungsanforderungen hatte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in Zusammenarbeit mit den zuständigen Departementen und den Kantonen ausarbeiten. Sie sollen für alle betroffenen Gesellschaftsbereiche gelten: Sport, Kultur, Religion. Für die Bewilligung der Grossanlässe sind die Kantone zuständig. Sie müssen dabei die epidemiologische Lage berücksichtigen. Brisant: Wird eine Bewilligung widerrufen, hat ein Veranstalter keinen haftungsrechtlichen Anspruch auf Entschädigung durch die öffentliche Hand.

Die Obergrenze von 1000 Personen für Veranstaltungen gilt seit dem 28. Februar. Eigentlich sollte diese Regel Ende August auslaufen. Allerdings entschied der Bundesrat Mitte August, diese um einen Monat zu verlängern.

veröffentlicht: 2. September 2020 15:00
aktualisiert: 2. September 2020 19:42
Quelle: CH Media

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