Detailhandel

Migros stockt Kurzarbeitsentschädigung weiterhin auf 100% auf

· Online seit 19.01.2021, 17:30 Uhr
Die Migros wird ihren von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeitenden weiterhin den vollen Lohn bezahlen.
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Die grösste Arbeitgeberin der Schweiz nimmt Abstand von der Idee, die Differenz zwischen dem ursprünglichen Lohn und der Kurzarbeitsentschädigung nicht mehr zu berappen.

Angesichts der «positiven Entwicklung im Genossenschaftlichen Detailhandel» habe die Migros entschieden, den betroffenen Mitarbeitenden weiterhin die Differenz von 20 Prozent zur gesetzlich vorgegebenen Kurzarbeitsentschädigung von 80 Prozent auszugleichen, erklärte das Unternehmen am Dienstag.

Am Wochenende noch hatte die Migros eine Meldung des «Sonntagsblick» bestätigt, wonach Mitarbeitende der 330 Fitness- und Freizeitanlagen sowie der Migros-Klubschule ab Januar nur noch die gesetzliche vorgeschriebene Abdeckung erhalten werden. Tausende Mitarbeiter hätten also auf 20 Prozent ihres Lohnes verzichten sollen.

Auch dem Personal in den Gastronomiebetrieben der Migros sowie den behördlich geschlossenen Fachmärkten wie beispielsweise Micasa, SportXX oder Melectronics wird die Kurzarbeitsentschädigung auch in Zukunft auf 100 Prozent aufgestockt, erklärte ein Mediensprecher auf Anfrage von AWP.

Auf 20 Prozent des Lohne müssen «nur» die rund 2000 Hotelplan-Mitarbeitenden verzichten. Die Angestellten des Reiseunternehmens erhalten bereits seit Juli nur noch die gesetzliche vorgeschriebene Abdeckung für Kurzarbeit.

veröffentlicht: 19. Januar 2021 17:30
aktualisiert: 19. Januar 2021 17:30
Quelle: sda

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