«Lebensnotwendige Güter»

Migros und Coop droht eine Klage

· Online seit 26.04.2020, 08:15 Uhr
Weil die Grosshändler offenbar Güter verkauft haben, die nicht als lebensnotwendig eingestuft werden, will der Gewerbeverband die Detailhändler nun verklagen.
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Läuft man durch die Migros oder den Coop, sind einige Regal leergeräumt, andere abgesperrt, wieder andere normal zugänglich. Darunter befinden sich laut dem Gewerbeverband auch Regale, in denen Güter sind, die nicht lebensnotwendig sind und daher gemäss Bundesratsentscheid momentan nicht verkauft werden dürften.

Strafanzeige angedroht

Laut der «Sonntagszeitung» haben die Vorsteher des Gewerbeverbands Jean-François Rime und Direktor Hans-Ulrich Bigler am Freitag eingeschriebene Abmahnbriefe an Migros-Präsidentin Ursula Nold und Coop-Präsident Hansueli Loosli gesandt

Bis Montag, 17 Uhr müssen Coop und Migros gemäss des Briefes ihre Filialen so herrichten, dass sie der Vorschrift entsprechen, «andernfalls behalten wir uns die Einreichung einer Strafanzeige ausdrücklich vor», schreibt der Gewerbeverband.

Migros und Coop weisen Anschuldigungen zurück

«Wir halten uns seit Beginn an die Verordnung und werden dies auch weiterhin tun», sagt ein Migros-Sprecher zur Sonntagszeitung. Auch Coop halte die Bestimmungen ein.

Diese sind kantonal geregelt, sodass das Sortiment von Kanton zu Kanton abweichen kann. Was Migros, Coop und die anderen Schweizer Detailhändler verkaufen dürfen, ist nicht abschliessend geregelt. «Die Liste an Gütern des täglichen Bedarfs wurde vom Bund nicht abschliessend erstellt und so besteht, insbesondere als Detailhändlerin mit einem Vollsortiment, Interpretationsspielraum», schrieb Marcel Schlatter, Mediensprecher des Migros-Genossenschafts-Bunds Anfang April auf Anfrage von FM1Today.

Anfang April war unter anderem die Kantonspolizei St.Gallen bereits wegen des Soriments der Grossverteiler im Einsatz. «Tatsächlich ist es so, dass wir schon bei diversen Grossverteilern im Kanton St.Gallen Kontrollen machen mussten. Mehrere Grossverteiler verkauften Güter, welche nicht für den täglichen Gebrauch benötigt werden», sagte Hanspeter Krüsi, Mediensprecher der Kantonspolizei St.Gallen. Die Grossverteiler hätten bei Unklarheiten jeweils den Rechtsdienst eingeschaltet.

Ob vor diesem Hintergrund eine Strafanzeige des Gewerbeverbands erfolgreich wäre, ist also fraglich.

veröffentlicht: 26. April 2020 08:15
aktualisiert: 26. April 2020 08:15
Quelle: FM1Today

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