Militärjustiz macht Pilot für F/A-18-Absturz verantwortlich

13.06.2017, 11:20 Uhr
· Online seit 13.06.2017, 09:07 Uhr
Der F/A-18-Absturz im Oktober 2015 in Frankreich geht auf einen Pilotenfehler zurück. Dies stellt die Militärjustiz in ihrem Schlussbericht fest. Hätte sich der Pilot vorschriftsgemäss verhalten, hätte das Flugzeug gerettet werden können. Die F/A-18 befand sich am 14.
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Oktober für ein Luftkampftraining gegen zwei F-5 Tiger im Luftraum über dem französischen Jura. Als der Pilot in der letzten Phase der Übung bei vollem Nachbrenner-Einsatz nach oben rechts wegziehen wollte, traten bei der F/A-18 Probleme auf, wie die Militärjustiz am Dienstag mitteilte.

Das Flugzeug begann, sich ungewollt nach links zu drehen. Der Pilot reagierte darauf mit einem Steuerwechsel, um das Flugzeug zu stabilisieren. Gleichzeitig erhielt er akustisch und auf dem Cockpit die Warnung, dass es im linken Triebwerk zu einem Strömungsabriss und dadurch zu einem Leistungsabfall gekommen sei.

Grund für den Abfall waren laut dem Bericht verschiedene Faktoren: Ein praktisch vertikaler Flug mit sehr geringer Geschwindigkeit und ein aggressives Manövrieren mit rascher Veränderung des Anstellwinkels.

Das F/A-18-Flughandbuch sieht für den Fall eines Strömungsabrisses vor, dass der Pilot das betroffene Triebwerk in den Leerlauf nehmen soll, um den Druck im Triebwerk zu reduzieren. Dadurch könne der Leistungsabfall beseitigt werden.

Der Pilot unterliess es aber, diese Sofortmassnahmen durchzuführen. In der Folge verlor das Flugzeug schnell an Höhe und tauchte in die Wolken ein. Daraufhin betätigte der Pilot den Schleudersitz.

Der vom Untersuchungsrichter ernannte fliegerische Sachverständige hält in den Bericht fest, dass das Flugzeug sowohl zum Zeitpunkt des Auftretens des Strömungsabrisses als auch im Moment des Schleudersitzabschusses noch hätte gerettet werden können. «Hätte der Pilot die gebotene Sofortmassnahme korrekt ausgeführt, wäre das Flugzeug mit wenig Höhenverlust wieder voll kontrollierbar gewesen», heisst es.

Zwar wurde dem Piloten die Warnung über den Leistungsabfall im linken Triebwerk auf dem Cockpit-Display erst mit einer Verzögerung von 24 Sekunden aktiv angezeigt. Doch nach Ansicht des fliegerischen Sachverständigen kann sie nicht direkt verantwortlich gemacht werden für den Absturz. Der Grund für die Verzögerung des Überwachungssystems ist unbekannt und Gegenstand weiterer Abklärungen.

Zusätzlich wird dem Piloten vorgeworfen, die Vorschriften über die minimalen Sicherheitsflughöhen für den Sichtluftkampf unterschritten zu haben. Auch das könnte für den Absturz von Bedeutung gewesen sein.

Andere Gründe wie eine technische Störung oder eine Dritteinwirkung könnten als Ursache für den Absturz ausgeschlossen werden. Auch das Wetter im Trainingsraum habe keine Auswirkungen gehabt.

Der Pilot der F/A-18 gilt als ausgesprochen erfahren. Er hat über 3000 Flugstunden - davon 1000 mit der F/A-18 - und 4600 Landungen absolviert. Er ist seit 1999 Berufsmilitärpilot und fliegt die F/A-18 seit 2006. Bei der letzten medizinischen Kontrolle wurde er ohne Einschränkung als flugtauglich beurteilt.

Aufgrund der Untersuchungsergebnisse kommt die Militärjustiz zum Schluss, dass weder ein technisches noch ein medizinisches Problem für den Absturz verantwortlich war. Es bestehe deshalb zumindest ein Anfangsverdacht auf Verletzung des Militärstrafgesetzes wegen Nichtbefolgung von Dienstvorschriften und wegen Missbrauch und Verschleuderung von Material. Damit seien die Voraussetzungen für die Anordnung einer Voruntersuchung erfüllt.

Um festzustellen zu können, ob im konkreten Fall eine strafbare Handlung begangen worden sei, habe der Untersuchungsrichter beantragt, eine Voruntersuchung anzuordnen. Bernhard Müller, Chef Einsatz der Luftwaffe habe den Antrag gutgeheissen und eine Voruntersuchung angeordnet, heisst es weiter. Für den Piloten gelte weiterhin die Unschuldsvermutung. Er steht weiterhin für die Luftwaffe im Einsatz.

Die F/A-18 stürzte am 14. Oktober in der Nähe von Glamondans, 20 Kilometer östlich der Stadt Besançon, im Departement Doubs, ab. Das Gebiet gehört zum gemeinsamen Luftwaffen-Trainingsraum der Schweiz und Frankreich. Der 38-jährige Pilot konnte sich mit dem Schleudersitz retten, wurde aber bei der Landung mit dem Fallschirm leicht verletzt.

veröffentlicht: 13. Juni 2017 09:07
aktualisiert: 13. Juni 2017 11:20
Quelle: SDA

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