Wohnungsmarkt

Missbräuchliche Mieten: Ständerat gegen Revision auf Kosten der Mieter

15.12.2020, 12:23 Uhr
· Online seit 15.12.2020, 12:14 Uhr
Der Ständerat lehnt es vorerst ab, den Schutz vor missbräuchlichen Mieten aufzuweichen. Aus Sicht der Mehrheit muss eine Revision ausgewogen sein.
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(rwa) Der Ständerat beugte sich am Dienstag gleich über drei parlamentarische Initiativen zum Thema. Gemeinsam ist ihnen, dass sie das Mietrecht zugunsten der Vermieter revidieren wollen. Der Ständerat versenkte alle drei Vorstösse aus dem Nationalrat. Eine Modernisierung der Mietzinsregelung könne nur gelingen, wenn den Interessen der Vermieter wie auch den Mietern Rechnung getragen werde, argumentierte Carlo Sommaruga (SP/GE) im Namen der Kommission.

Stattdessen hat der Ständerat eine Kommissionsmotion stillschweigend gutgeheissen. Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, nach Konsultation der Sozialpartner im Wohnungswesen die geltenden Rechtsgrundlagen zu prüfen und dem Parlament eine ausgewogene Vorlage zu unterbreiten. «Das Mietrecht ist reif für eine Revision», erklärte Beat Rieder (CVP/VS).

Philippe Bauer (FDP/NE) zeigte sich skeptisch, ob eine solche Reform angesichts der verhärteten Fronten im Nachgang zu der Debatte über die Geschäftsmieten gelingen könne. Nun muss der Nationalrat über die Motion befinden.

Vorstoss aus dem Köcher der Hauseigentümer

Die einzelnen Initiativen gaben am Dienstag im Ständerat wenig Anlass für Diskussionen. Zwei stammen aus der Feder des Walliser FDP-Nationalrates Philippe Nantermod. Mit einer verlangt er, die Bestimmungen über den missbräuchlichen Mietzins einzuschränken. Diese sollen nur gelten, wenn auf dem Markt Wohnungsmangel herrscht. Gleiches fordert Nantermod für die Anfechtbarkeit des Anfangsmietzinses.

Die dritte Initiative des Waadtländer FDP-Nationalrates Olivier Feller ist materiell bereits überholt. Der Generalsekretär des Westschweizer Hauseigentümerverbands forderte eine neue Berechnungsmethode der zulässigen Rendite. Neu soll diese bis zu 2 Prozent über dem Referenzzinssatz liegen. Ein 30-jähriges Urteil des Bundesrates legte die zulässige Rendite bei 0,5 Prozent fest.

Ende Oktober revidierten die höchsten Richter in Lausanne in einem Grundsatzurteil jedoch die Berechnungsgrundlage. Sofern der Referenzzinssatz 2 Prozent oder weniger beträgt, darf der Ertrag in Zukunft um 2 Prozent höher liegen als der Zinssatz. Der Mieterverband warnte im Nachgang bereits vor höheren Mieten.

veröffentlicht: 15. Dezember 2020 12:14
aktualisiert: 15. Dezember 2020 12:23
Quelle: CH Media

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