Wirtschaft

Missbrauch von Coronakrediten: Anträge werden auf Herz und Nieren geprüft

15.05.2020, 16:49 Uhr
· Online seit 15.05.2020, 16:48 Uhr
Die Bürgschaftsorganisationen nehmen bei der Missbrauchsbekämpfung von Coronakrediten eine zentrale Rolle ein. Das neue Prüfkonzept des Bundes hält dabei mehrere Massnahmen fest, um das Risiko von Missbräuchen einzudämmen.
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Coronageschädigte Unternehmen können seit dem 26. März Überbrückungskredite in Anspruch nehmen, für die der Bund bürgt. Um den Missbrauch dieser Kredite zu bekämpfen, hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Freitag vor den Medien sein Prüfkonzept dargelegt.

Antragstellende Unternehmen müssen sich etwa im Register der Unternehmens-Identifikationsnummer ausfindig machen. Das stelle sicher, dass sich ein Unternehmen nicht in einem Konkursverfahren oder in Liquidation befindet, führte Erik Jakob vom Seco aus.

Prüfung auch von der Eidgenössische Finanzkontrolle

Eine zentrale Rolle bei der Missbrauchsbekämpfung nehmen vor allem die Bürgschaftsorganisationen ein. Sie sind verantwortlich für die Einleitung von straf- und zivilrechtlichen Verfahren bei allfälligen Missbräuchen und müssen dem Seco regelmässig Bericht erstatten. Ausserdem überprüft die Zentralstelle der Bürgschaftsorganisationen sämtliche von den Banken eingegangenen Unterlagen auf ihre Vollständigkeit.

Schliesslich überprüft auch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) sämtliche vergebenen Bürgschaften. Dabei werden vor allem die Korrektheit der Umsatzangaben für die Festlegung der Kreditlimite und die Sicherstellung der Einhaltung des Dividenden- und Tantiemenverbots geprüft.

Das Seco hält fest, dass sein Prüfkonzept anhand der laufenden Erkenntnisse aktualisiert und bei Bedarf weiterentwickelt werde.

(dpo) 

veröffentlicht: 15. Mai 2020 16:48
aktualisiert: 15. Mai 2020 16:49
Quelle: CH Media

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