Die wichtigsten Fragen

Mit Husten zur Arbeit und was tun bei einem positiven Test?

· Online seit 31.03.2022, 08:20 Uhr
Der Bundesrat hebt am Freitag alle bestehenden Massnahmen auf. Damit fällt nun auch die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und die Isolationspflicht von positiven Personen. Was passiert nun, wenn man trotzdem positiv getestet wird? Wir beantworten die wichtigsten neun Fragen.
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Ich habe Husten. Darf ich arbeiten gehen?

Dafür gibt es generell keine klaren Regeln mehr, es gilt die Eigenverantwortung. Grundsätzlich gilt jedoch: Wer krank ist, bleibt zuhause. Das BAG rät zudem, bei Symptomen einen Test zu machen. «Wer Symptome hat, gehört nicht in ein Büro», sagte Patrick Mathys, Leiter der Sektion Krisenbewältigung und internationale Zusammenarbeit beim BAG, am letzten Point de Presse.

Soll ich mich testen lassen, wenn ich Symptome habe?

Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt weiterhin, sich testen zu lassen, wenn man Symptome hat. Auch besonders gefährdete Personen und deren Umfeld sollen sich testen lassen, wenn sie Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten.

Was passiert nun, wenn ich positiv bin?

Es gibt keine Isolationspflicht mehr, es gilt die Eigenverantwortung. Wer positiv getestet wurde, sollte vorsichtig sein und bei Symptomen zu Hause bleiben, so Alain Berset an der Medienkonferenz am Mittwoch. Zudem sollen die gängigen Hygienemassnahmen eingehalten werden.

Bleiben die Tests gratis?

Ja, die Tests bleiben weiterhin gratis. Der Bund übernimmt die Kosten für Antigentests immer, bei PCR-Tests nur, falls Symptome vorhanden sind oder nach engem Kontakt mit einer positiven Person.

Brauche ich bei einem positiven Testergebnis ein Arztzeugnis, wenn ich mehrere Tage krank bin?

Das kommt auf den Arbeitgeber an. Oft müssen Arbeitnehmende ab dem dritten Krankheitstag ein Arztzeugnis vorweisen. Hausärzte hoffen nun, dass sich Arbeitgeber kulant zeigen, wie «CH Media» berichtete. Ein positiver Testnachweis könne in einer Übergangszeit durchaus als Arztzeugnis dienen, sagte Fredy Greuter vom Arbeitgeberverband der Zeitung. Um sicher zu gehen, sollte die Vorgehensweise bei einem positiven Coronatest mit dem Arbeitgeber besprochen werden.

Wo braucht es das Covid-Zertifikat noch?

In der Schweiz braucht es das Covid-Zertifikat derzeit nicht mehr. Private Betreiber von Einrichtungen dürfen aber jederzeit eine Zertifikatspflicht einführen, sofern dies dem Schutz der Gesundheit der anwesenden Personen dient. Es ist davon auszugehen, dass das Zertifikat im internationalen Fernverkehr bestehen bleibt.

Werden Covid-Zertifikate weiterhin ausgestellt?

Ja, Covid-Zertifikate werden immer noch ausgestellt. So werden Impf- und Genesenen-Zertifikate (nur nach PCR-Test) sowie Zertifikate bei einem negativen Test ausgestellt. Für Antikörpertests gibt es kein Zertifikat mehr, auch Ausnahmezertifikate (für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können) werden seit dem 17. Februar 2022 nicht mehr ausgestellt.

Soll ich mich überhaupt noch impfen lassen?

Die Covid-Impfung sowie die Auffrischungsimpfung wird weiterhin für Personen ab 12 Jahren empfohlen. Zu einer zweiten Booster-Impfung wird aktuell nicht geraten. Allerdings geht der Bundesrat davon aus, dass spätestens im Herbst 2022 eine erneute Auffrischimpfung der Bevölkerung oder eines Teils davon erforderlich sein wird, wie er in seinem Entwurf zum Grundlagenpapier zur mittel- und längerfristigen Entwicklung der Pandemie schreibt.

Kann ich die Covid-App nun deinstallieren?

Obwohl die Covid-App deaktiviert wird, ist es empfehlenswert, die App auf dem Smartphone zu behalten. Der Bund kann die App jederzeit aktivieren, wenn es die Lage erfordert. Ausserdem belegt die Covid-App nur circa 15 Megabyte des Speichers, was nicht wirklich viel ist.

veröffentlicht: 31. März 2022 08:20
aktualisiert: 31. März 2022 08:20
Quelle: FM1Today

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