Mörder von Adeline akzeptiert Urteil

03.07.2017, 15:21 Uhr
· Online seit 03.07.2017, 15:10 Uhr
Der Mörder der Genfer Sozialtherapeutin Adeline akzeptiert das Urteil mit einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe und einer ordentlichen Verwahrung. Auch von anderer Seite wird das erstinstanzliche Urteil nicht angefochten.
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Das Urteil ist rechtskräftig, wie am Montag der Mediensprecher der Genfer Justizbehörden, Henri Della Casa, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Nach der Urteilseröffnung Ende Mai hatte die Verteidigung zunächst offen gelassen, ob sie Rekurs einreichen werde.

Der Genfer Generalstaatsanwalt Olivier Jornot hatte bereits nach der Urteilseröffnung angegeben, dass er keinen Weiterzug anstrebt. Er hatte im Prozess eine lebenslängliche Verwahrung gefordert.

Der 42-jährige Angeklagte wurde vom Genfer Strafgericht Ende Mai wegen Mordes, Freiheitsberaubung, sexueller Nötigung und Diebstahls schuldig gesprochen. Er hatte am 12. September 2013 die Therapeutin Adeline während eines Freigangs in einen Wald entführt und ihr die Kehle durchgeschnitten.

Seit Annahme der Verwahrungsinitiative durch das Schweizer Stimmvolk 2004 hat noch kein Urteil mit einer lebenslänglichen Verwahrung vor Bundesgericht standgehalten. Anders als bei der lebenslänglichen Verwahrung muss bei der ordentlichen Verwahrung auf Gesuch hin oder von Amtes wegen periodisch eine bedingte Entlassung geprüft werden.

Die ordentliche Verwahrung wird erst nach der lebenslänglichen Freiheitsstrafe vollzogen. Die Chancen auf eine bedingte Entlassung sind für Fabrice A. deshalb äusserst gering.

veröffentlicht: 3. Juli 2017 15:10
aktualisiert: 3. Juli 2017 15:21
Quelle: SDA

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