Bereits vor dem Regionalgericht hatte er ausführlich seine Version der Abläufe geschildert. Vor Kantonsgericht führte er diese Strategie weiter und bestritt insbesondere den Vorwurf des Vorsatzes, den die Staatsanwaltschaft in der Anklage formuliert hatte.
Er habe Marie weder überwacht noch belästigt vor der Tat, gab der 40-jährige Schweizer am Donnerstag vor Gericht zu Protokoll. Gegen ihn sei der Vorwurf der Belästigung nach der Trennung durch Marie geäussert worden, ohne Beweise gegen ihn vorzulegen.
Er habe in der fraglichen Woche geplant gehabt, seine Mutter im Spital zu besuchen. Er gehe doch nicht in den Golfclub, töte Marie, gehe nach Hause, esse eine Pizza und besuche seine Mutter am Folgetag als ob nichts gewesen wäre. Er habe die Tat nicht geplant, sagte er vor Gericht in Anwesenheit der Eltern des Opfers.
Das Kantonsgericht hatte zum Prozessbeginn über mehrere Anträge der Verteidigung zu entscheiden. Alle wurden abgelehnt, auch die Forderung, den aktuellen Therapeuten des Angeklagten als Zeugen vorzuladen.
Das Gericht lehnte dies auch mit Hinweis auf die manipulative Persönlichkeit des Angeklagten ab. Dieser sei bereits vor der Tat in Behandlung eines Therapeuten gewesen und ohne jegliche Anzeichen zur Tat geschritten. Das Urteil folgt voraussichtlich am Freitag.
Der 40-Jährige war Ende März von einem Waadtländer Regionalgericht zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt worden. Er wurde wegen Mordes, sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung sowie wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen.
Der heute 40-jährige Schweizer hatte am 13. Mai 2013 die 19-jährige Marie entführt und in der Nacht auf den 14. Mai in einem Wald bei Châtonnaye FR erdrosselt. Der Täter hatte bereits 1998 seine damalige Ex-Freundin entführt, vergewaltigt und umgebracht.