Prozess in Bern

Mutmasslicher Angriff von Vater auf Transfrau vor Obergericht

· Online seit 21.12.2021, 10:02 Uhr
Vor einem Jahr ist ein Mann zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er versucht haben soll, sein schlafendes Kind zu töten. Nun beugt sich das bernische Obergericht über diesen Fall einer jungen Transfrau.
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Am Dienstagmorgen hat in Bern der zweitinstanzliche Prozess gegen den verurteilten Vater begonnen. Er hat Berufung gegen das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 22. Dezember des vergangenen Jahres eingelegt.

In einem Indizienprozess verurteilt

Der aus einem arabischen Land stammende Mann wurde damals in einem Indizienprozess wegen versuchtem Mord verurteilt. Der Mann stritt den Vorwurf ab, wie damals mehrere Medien übereinstimmend berichteten.

Diesen Berichten zufolge kam das erstinstanzliche Gericht zum Schluss, die gegen den Vater rebellierende, zu ihrer neuen Identität als Frau stehende Jugendliche habe nicht in das Weltbild des Vaters gepasst. Der angebliche Angriff mit einem Messer fand im Mai 2019 im ländlichen Langnau im Emmental statt.

Die Jugendliche erlitt damals laut der am Donnerstag vom Gericht abgegebenen Anklageschrift lebensbedrohliche Verletzungen insbesondere am Hals. Sie verlor 1 bis 1,5 Liter Blut und musste im Spital intubiert werden.

Angeklagt war der Vater wegen versuchten Mords, eventuell versuchter vorsätzlicher Tötung, eventuell versuchter schwerer Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft plädierte vor dem erstinstanzlichen Gericht auf versuchten Mord und beantragte eine zwölfjährige Freiheitsstrafe. Der Verteidiger wollte einen Freispruch.

Er sagte laut «Langenthaler Tagblatt» vor Gericht, der oder die 17-Jährige habe sich im Mai 2019 in einer persönlichen Krise befunden. Zur fraglichen Zeit habe er oder sie bereits mehrere Suizidversuche unternommen. Das rechtsmedizinische Gutachten schliesse eine Selbstverletzung nicht aus.

Narben am Hals

Sowohl Vater als auch Kind erschienen am Dienstagmorgen vor dem bernischem Obergericht – der Vater vorgeführt in Handschellen, die junge Frau mit einer Art Rollkragenpullover. Dennoch waren Narben am Hals zu sehen.

Auf dem Programm des Gerichts standen Einvernahmen und die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Das Urteil will die zweite Strafkammer des Obergerichts am Donnerstag bekanntgeben.

veröffentlicht: 21. Dezember 2021 10:02
aktualisiert: 21. Dezember 2021 10:02
Quelle: sda

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