Freiburg

Nach Rodeo-Aktion: Taxifahrer muss Führerschein abgeben

24.10.2019, 15:26 Uhr
· Online seit 24.10.2019, 15:15 Uhr
Ein Freiburger Taxifahrer muss seinen Führerausweis abgeben. In der Meinung, er helfe einem verfolgten Mann, fuhr er einen Berufskollegen mit seinem Auto an und stoppte auch nicht, als der Mann auf der Motorhaube lag. Das Bundesgericht sah keine mildernden Umstände.
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Es wies die Berufung des Taxifahrers deshalb zurück, wie aus einem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht. Der Vorfall in der Freiburger Innenstadt an einem Abend im April 2016 war ebenso kurios wie gefährlich.

Aus Sicht des verurteilten Taxifahrers handelt es sich um ein grosses Missverständnis. Demnach hatte ihn ein Kunde aufgefordert, sofort loszufahren, da ihn eine Person verfolge. In Tat und Wahrheit war der Verfolger aber ein anderer Taxifahrer, der vom Kunden das Geld für seine vorhergehende Fahrt einforderte.

Obwohl der geprellte Taxifahrer versuchte, die Situation zu klären, fuhr der andere Taxifahrer los und nahm seinen Berufskollegen auf der Motorhaube mit. Gemäss Urteil lag der Geschädigte etwa fünfzig Meter bei einer Geschwindigkeit von 20 bis 30 Stundenkilometern auf dem Auto, bevor er selbstständig absteigen konnte.

Nun bestätigte das Bundesgericht das Urteil der Freiburger Justiz. Wegen schwerwiegender Verstösse gegen die Strassenverkehrsordnung wurde der Taxifahrer zu 360 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie zu seiner Geldstrafe von 500 Franken verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der Mann seinen Führerschein für sechs Monate abgeben.

Laut den Lausanner Richtern kann der Verurteilte keine besonderen Umstände geltend machen. Durch sein «unzulässiges» Verhalten habe der Taxifahrer eine ernsthafte Gefahr für seinen Kollegen dargestellt. Der geschädigte Taxifahrer klagte nach der rodeoartigen Fahrt nur über leichte Nacken- und Rückenschmerzen. (Urteil 1C_436 vom 30. September 2019)

veröffentlicht: 24. Oktober 2019 15:15
aktualisiert: 24. Oktober 2019 15:26
Quelle: sda

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