Bundesrat

Nach Skandal um Hochseeschiffe: Kein Verzicht auf Bürgschaften

26.02.2020, 17:39 Uhr
· Online seit 26.02.2020, 17:35 Uhr
Trotz der dreistelligen Millionenverluste bei der Hochseeschifffahrt will der Bundesrat nicht generell auf Bürgschaften verzichten. Allerdings soll es in Zukunft engere Leitplanken geben.
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(rwa) Solidarbürgschaften stellten bei gezieltem Einsatz ein sinnvolles Förderungsinstrument dar, schreibt der Bundesrat in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme auf einen Bericht der Finanzdelegation. Diese hatte empfohlen, Solidarbürgschaften nicht mehr einzusetzen, bestehende zu überprüfen und möglichst in einfache Bürgschaften umzuwandeln.

Die Bürgschaften für Schweizer Hochseeschiffe kommen den Bund teuer zu stehen: Der Bundesrat beantragt dem Parlament einen Nachtragskredit von 129 Millionen Franken. Vor zwei Jahren hatten National- und Ständerat bereits einen Nachtragskredit von 215 Millionen Franken genehmigt.

Die Idee hinter den Bürgschaften: Wenn nötig, kann der Bund auf die Hochseeschiffe zurückgreifen, um im Krisenfall die Versorgung der Schweiz mit wichtigen Gütern und Rohstoffen sicherzustellen. Weil die Branche in der Krise ist und der Bund für die unrentablen Schiffe gerade stehen muss, sind die Bürgschaften derzeit ein Verlustgeschäft in Millionenhöhe.

Engere Leitplanken für Bürgschaften

Eine generelle Absage an Solidarbürgschaften erteilt der Bundesrat trotzdem nicht – auch weil diese nicht nur in der Hochseeschifffahrt existieren. Sinnvoll sei das Instrument etwa, wenn sich die geförderte Aufgabe mit einer erheblichen Wahrscheinlichkeit über den Kapitalmarkt finanzieren lasse und eine Rückzahlung der verbürgten Darlehen erwartet werden dürfe.

Statt eines Verzichtes will der Bundesrat die Leitplanken enger fassen. Die Anreize sollen so gesetzt werden, dass das Vermeiden von Bürgschaftsverlusten im Interesse aller beteiligten Akteure liege. Der Bundesrat schlägt zudem vor, jene Gesetzesgrundlagen für Bürgschaften und Garantien aufzuheben, die heute und in absehbarer Zukunft nicht verwendet werden.

veröffentlicht: 26. Februar 2020 17:35
aktualisiert: 26. Februar 2020 17:39
Quelle: CH Media

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