Nach Tötung in Zürcher Alterszentrum plädiert Staatsanwalt auf Mord

18.11.2015, 22:02 Uhr
· Online seit 18.11.2015, 17:47 Uhr
Im Mordprozess um ein Tötungsdelikt in einem Alterszentrum vor dem Bezirksgericht Horgen ZH klaffen die Anträge auseinander: Der Staatsanwalt beantragte eine Verurteilung wegen Mordes, der eine Verteidiger plädiert auf fahrlässige Tötung, der andere auf Freispruch.
Christoph Fust
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Der Staatsanwalt beantragte in seinem Plädoyer Freiheitsstrafen von 18 beziehungsweise 15 Jahren für die beiden beschuldigten Frauen. Beide seien des Mordes und des Raubes schuldig zu sprechen; die ältere zudem wegen gewerbsmässigen Diebstahls.

Das Aussageverhalten beider Frauen bezeichnete er als «Achterbahn». Beide hätten immer wieder gelogen. Sie machten scheibchenweise Zugeständnisse und tischten immer wieder neue Varianten und Details der Geschehnisse auf.

Nach monatelang wiederholtem Geständnis widerrief die 30-jährige Hauptbeschuldigte jede Beteiligung an der Tat. Die 26-jährige Mitbeschuldigte blieb schliesslich bei ihrem Geständnis, gemäss dem sie in der Tatnacht dabei war. Sie bestritt aber jegliche Tötungsabsicht.

Die beiden Frauen haben laut Staatsanwalt aus Habgier und deshalb in verwerflicher Gesinnung gehandelt. Den Tod des Opfers hätten sie zwar nicht geplant, aber in Kauf genommen.

Unstimmigkeiten und haltlose Vorwürfe

Der Verteidiger der Hauptbeschuldigten forderte einen umfassenden Freispruch für seine Mandantin. Es gebe keinerlei Beweise dafür, dass sie bei der Tat vom November 2013 dabei gewesen sei. Die Diebstahlvorwürfe bezeichnete er als «völlig haltlos».

Gemäss Verteidiger beruhen die Ausführungen der Staatsanwaltschaft samt und sonders auf dem anfänglichen, später zurückgezogenen Geständnis der 30-jährigen Gesundheits-Fachfrau sowie auf den Aussagen der mitbeschuldigten 26-Jährigen. Diese seien nicht glaubhaft.

Ihr Geständnis habe seine Mandantin abgelegt, weil sie unter Druck gestanden sei. Sie habe geglaubt, damit möglichst rasch wieder aus der Haft entlassen zu werden und zu ihrem Kind heimkehren zu können. Auf der ganzen Linie gebe es viele Unstimmigkeiten, sagte der Anwalt.

Die eingeklagten Diebstähle bei diversen Altersheimbewohnerinnen bezeichnete der Verteidiger als «reine Fantasiekonstrukte der Staatsanwaltschaft». Wenn wirklich gestohlen worden sei, könne dies auch eine ganz andere Täterschaft gewesen sein.

Der Verteidiger zerrupfte die Anklage und die Aussagen der Mitbeschuldigten als widersprüchlich, lückenhaft und nicht mit den Ermittlungs-Befunden übereinstimmend. Seine Mandantin sei umfassend freizusprechen - wenn nicht aus Überzeugung des Gerichts, so doch mangels Beweisen, sagte der Anwalt.

Sollte das Gericht dennoch zur Auffassung kommen, seine Mandantin sei an der Tat vom November 2013 beteiligt gewesen, gebe es auch hier allzu viele Ungereimtheiten. Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, geschweige denn wegen Mordes, komme nicht in Frage. Allerhöchstens einfacher Raub wäre «rein hypothetisch denkbar».

Mitbeschuldigte steht zu ihrer Tat

Anders der Verteidiger der Mitbeschuldigten. Seine Mandantin stehe zu ihrer Tat, sagte er. Sie habe gestanden und sei sich bewusst, dass sie ein schweres Delikt begangen habe. Sie verlange denn auch keine Bagatellstrafe.

Von Mord allerdings könne keine Rede sein. Seine Mandantin habe die betagte Frau zwar berauben wollen, ihren Tod aber habe sie nicht gewollt. Ihr sei es einzig um Betäubung der 88-Jährigen gegangen.

Der Verteidiger beantragte eine Verurteilung seiner Mandantin wegen fahrlässiger Tötung und Raubes zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe. Sollte das Gericht zu einem Schuldspruch wegen Mordes kommen, wäre eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren angemessen.

Die 26-jährige Verkäuferin sei nicht treibende Kraft gewesen, sondern Mittäterin. Allerdings: Sie hätte Nein sagen und weggehen können, sagte der Anwalt.

Zu Gunsten seiner Mandantin betonte er, sie sehe das Unrecht ihrer Tat ein, setzte sich damit auseinander und zeige Reue. In der Strafanstalt habe sie eine Therapie begonnen. Damit wolle sie erreichen, «sich so weit zu ändern, dass so etwas nie wieder passiert».

Frau mit Lappen erstickt

Die beiden Frauen waren gemäss Anklage gegen Mitternacht des 9. November 2013 mit Hilfe eines Passepartout-Schlüssels in einem Alterszentrum in Kilchberg ZH in die Wohnung einer 88-jährigen Frau eingedrungen. Im Alterszentrum war die ältere Beschuldigte als Nachtwache angestellt.

Sie drückten der schlafenden Frau einen mit Salmiakgeist getränkten Lappen aufs Gesicht, was ihren Erstickungstod zur Folge hatte. Aus der Wohnung stahlen sie Bargeld und Wertgegenstände.

Der Prozess geht am 27. November mit der Urteilseröffnung zu Ende.

veröffentlicht: 18. November 2015 17:47
aktualisiert: 18. November 2015 22:02
Quelle: SDA

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