Aufsicht über die Bundesverwaltung

Nationalrat besteht auf zusätzlichen Kompetenzen für die Geschäftsprüfungskommission

17.12.2020, 11:57 Uhr
· Online seit 17.12.2020, 11:57 Uhr
Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) sollen künftig schneller und effizienter agieren können. Der Nationalrat hält an einer Vorlage fest, welche die Einführung einer Aufsichtsdelegation vorsieht.
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(agl) Der Nationalrat hat sich am Donnerstag zum zweiten Mal mit einer Änderung des Parlamentsgesetzes befasst, welches die Stellung der GPK stärken soll. Das Geschäft geht auf eine Motion des ehemaligen Berner SVP-Nationalrats Rudolf Joder zurück. Nachdem verschiedene Probleme in der Bundesverwaltung bekannt geworden waren, forderte dieser, dass die GPK rascher und effizienter agieren kann. Joder bezog sich dabei unter anderem auf die Korruptionsaffäre im Staatssekretariat für Wirtschaft oder das gescheiterte Informatikprojekt Insieme.

Die geplante Gesetzesvorlage sieht als zentrales Element die Einführung einer sogenannten Aufsichtsdelegation vor. Diese soll über dieselben Rechte verfügen wie eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK), jedoch wesentlich einfacher und schneller eingesetzt werden können.

Während der Nationalrat die Vorlage nun bereits zum zweiten Mal gutgeheissen hat, wehrt sich der Ständerat. Dieser hatte in der Herbstsession Nichteintreten beschlossen. Die Gegner fürchten, dass die Aufsichtsdelegation bei relativ niedrigen Hürden zu einer ständigen Aufsichtsdelegation werden könnte. Dass der Einsatz einer PUK relativ umständlich sei, habe auch Vorteile. Denn skandalisierten und medial aufgeheizten Forderungen nach schnellen Aufklärungsresultaten könne so mit der Wahrung der notwendigen Seriosität begegnet werden.

Der Ständerat muss sich nun erneut mit dem Geschäft befassen. Tritt er ein zweites Mal nicht ein, ist es definitiv vom Tisch.

veröffentlicht: 17. Dezember 2020 11:57
aktualisiert: 17. Dezember 2020 11:57
Quelle: CH Media

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