Covid-19-Gesetz

Nationalrat lehnt Verschärfungen der Coronabeiträge für Sportclubs ab

01.12.2020, 11:42 Uhr
· Online seit 01.12.2020, 11:05 Uhr
Kurz nachdem das Covid-19-Gesetz in Kraft getreten ist, muss es wegen der zweiten Welle bereits angepasst werden. In einem ersten Schritt lehnt der Nationalrat Verschärfungen für Sportclubs ab.
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(sat) Dass das Covid-19-Gesetz nach wenigen Wochen bereits wieder angepasst werden muss, war im Nationalrat am Dienstag unbestritten. Die Frage, wie dies geschehen soll, gab dagegen zu reden. Die SVP war nur bereit, dort zusätzliche Hilfe zu beschliessen, wo die Politik das Arbeiten verhindere. Und Albert Rösti (SVP/BE) sagte, auch die Kantone müssten daran ihren Beitrag leisten. Nun brauche es eine «langfristige Vision», sagte dagegen Cédric Wermuth (SP/AG). «Das Virus hält sich eben nicht an unsere Deckelungen bei Unterstützungsmassnahmen».

Ueli Maurer rief dem Nationalrat die Drei-Säulen-Strategie des Bundesrats in Erinnerung. «Im Gesundheitsbereich haben wir genügend Mittel», sagte der Finanzminister. Auch zur Sicherung der Einkommen und der Liquidität der Unternehmen reichten die bereits beschlossene Gelder aus. «Der Vorwurf, dass der Bundesrat nichts oder zu wenig gemacht habe, zielt also ins Leere oder zumindest daneben», sagte Ueli Maurer.

Kantone müssen nicht zahlen – Bussen für Maskenverweigerer

Zur Frage, wie dem Profisport geholfen werden soll, folgte der Nationalrat dem Bundesrat. Die SVP scheiterte deutlich mit Anträgen, dass sich auch die Kantone an den bereits vom Bundesrat versprochenen A-fonds-perdu-Beiträgen von 115 Millionen Franken beteiligen sollen. «Der Bund kümmert sich um nationale Ligen, die Kantone und Gemeinden um den Rest», sagte Ueli Maurer. Der Finanzminister warnte davor, an «dieser insgesamt ausgewogenen Lösung» zu rütteln.

Ebenfalls abgelehnt hat der Nationalrat Anträge der SVP, Ordnungsbussen für Maskenverweigerer und Betriebe, welche gegen Schutzkonzepte verstossen, zu streichen. «Wir geben der Bevölkerung sehr viel Eigenverantwortung», sagte Ueli Maurer. «Und dort, wo diese missachtet wird, braucht es eine Möglichkeit zur Sanktion».

Erst seit wenigen Wochen in Kraft

Nun diskutiert der Nationalrat über Härtefallmassnahmen für Unternehmen und Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Danach wird das vom Nationalrat am Dienstag überarbeitete Covid-19-Gesetz am Mittwoch zur Beratung in den Ständerat gehen. Aufgrund der Empfehlungen in der vorberatenden Kommission dürften einige der vom Nationalrat beschlossenen Punkte in der kleinen Kammer umstritten sein.

Das ursprüngliche Covid-19-Gesetz hatte das Parlament erst Ende September in der Herbstsession beschlossen. Darin wurden verschiedene bis dahin geltende Coronamassnahmen des Bundesrates ins ordentliche Recht überführt. Dies war notwendig geworden, weil das vom Bundesrat dafür angewandte Notrecht nach sechs Monaten automatisch auslief. Auch das Covid-19-Gesetz hat ein Ablaufdatum: Es ist bis Ende 2021 befristet. Wegen der Dringlichkeit wurde das Covid-19-Gesetz sofort in Kraft gesetzt. Für ein Referendum dagegen werden derzeit allerdings Unterschriften gesammelt. Die Frist dazu endet Mitte Januar.

veröffentlicht: 1. Dezember 2020 11:05
aktualisiert: 1. Dezember 2020 11:42
Quelle: CH Media

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