Schweiz

Nationalrat stellt sich bei Coronagesetz hinter Bundesrat

09.09.2020, 19:06 Uhr
· Online seit 09.09.2020, 19:02 Uhr
Nach einer langen Debatte hat der Nationalrat am Mittwoch das neue Covid-19-Gesetz gutgeheissen. Allerdings schränkt er den Spielraum des Bundesrates ein. Sportklubs und Härtefälle sagt er finanzielle Hilfe zu.
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(rwa) Das neue Covid-19-Gesetz hatte im Sommer die Gemüter erhitzt. In der Vernehmlassung waren über 1000 Stellungnahmen eingegangen. Viele stammten von Impfgegnern, aber auch die Parteien – allen voran die FDP, SP und SVP – und Staatsrechtler zeigten sich skeptisch. Die Kritik: Der Bundesrat erhält zu viel Macht. Weil ein Referendum so gut wie sicher ist, dürfte das Volk das letzte Wort haben.

Der erwartete Schlagabtausch blieb am Mittwoch im Nationalrat jedoch aus. Grund dafür war, dass der Bundesrat den Kritikern den Wind aus den Segeln genommen hatte. Nach der Vernehmlassung hatte er das Gesetz in verschiedenen Punkten angepasst. Dieses überführt die Coronamassnahmen ins ordentliche Recht. Das ist notwendig, weil das Notrecht nach sechs Monaten automatisch ausläuft. Auch das neue Gesetz hat ein Ablaufdatum. Es bis Ende 2021 befristet.

Kritik von SVP und SP

Die Mitte-Fraktion begrüsste ein «schlankes» Gesetz. «Was wir nicht wollen, ist, heute ein Wunschpaket zu schnüren», erklärte Christian Lohr (CVP/TG). Auch die Grüne Fraktion zeigte sich mit dem Gesetz zufrieden. Manuela Weichelt-Picard (ZG) ortet in der Bevölkerung aber auch viele Unsicherheiten. Anders als immer behauptet, werde kein Impfzwang geschaffen. Für Andri Silberschmidt (FDP/ZH) stärkt die gesetzliche Grundlage die «demokratische Legitimität».

Fundamentalkritik übte einzig die SVP. Es sei unerträglich, wie die Grundrechte eingeschränkt würden, kritisierte Thomas de Courten (BL). Der Bundesrat schreibe den Menschen gar vor, was sie im Gesicht zu tragen hätten. «Wir brauchen eine Strategie zurück zur Normalität, damit wir wieder arbeiten und leben können.»

Auch von der SP waren kritische Töne zu vernehmen, wenngleich aus anderem Grund. Der Bundesrat verschliesse seit Monaten die Augen bei den Zehntausenden Selbständigerwerbenden, monierte Mattea Meyer (SP/ZH). «Wir können es uns nicht leisten, nichts zu tun.»

Mehr Leitplanken

Nach siebenstündigen Beratungen hat der Nationalrat gewisse Änderungen am Gesetzesentwurf angebracht. Er schränkt die Rechte des Bundesrates ein. Dieser soll bei neuen Massnahmen nicht nur Kantone immer einbeziehen müssen, sondern auch die Dachverbände der Sozialpartner und jene der Gemeinden und Städten. Anrecht auf eine vorgängige Konsultation haben auch die Kommissionen des Parlaments.

Eine weitere Neuerung betrifft den neuen Passus zu Fussball- und Eishockeyklubs. Diese sollen direkt vom Bund Darlehen erhalten, um finanziell über die Runden zu kommen. Dabei darf das Geld einen Viertel des Betriebsaufwandes nicht übersteigen. Die Vereine müssen Sicherheiten in der Höhe von 25 Prozent vorweisen. Schaffen sie die Rückzahlung nicht innerhalb von drei Jahren, darf der Bund Lohnkürzungen um einem Fünftel verlangen.

Unterstützung für Härtefälle

Der Nationalrat hat zudem beschlossen, dass der Bund besonders betroffenen Unternehmen in Härtefällen finanziell helfen soll. Dabei denkt er vor allem an Firmen in der Event- oder Reisebranche, Schausteller oder touristische Betriebe.

Zusätzliches Geld erhalten auch Kulturunternehmen. Der Nationalrat stockt den Beitrag um 20 Millionen Franken auf. Der Bundesrat hatte höchstens 80 Millionen vorgesehen. Auf die Bremse getreten ist die grosse Kammer dagegen bei den Kitas. Sie lehnt es mit 100 zu 93 Stimmen bei 3 Enthaltungen knapp ab, dass der Bund Kita-Einrichtungen weiter finanziell unterstützt.

Der Nationalrat weitet auch den Kreis der Berechtigten auf Erwerbsausfallentschädigung aus. Dazu sollen explizit Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung zählen. Ein Anspruch auf Entschädigung sieht der Rat auch dann vor, wenn jemand seine Tätigkeit «massgeblich einschränken» muss. Der Bundesrat verlangt den Unterbruch. Der Erwerbsersatz soll dagegen nur dann bezahlt werden, wenn ein Erwerbsausfall nachgewiesen werden kann.

veröffentlicht: 9. September 2020 19:02
aktualisiert: 9. September 2020 19:06
Quelle: CH Media

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