Nationalratskommission prüft, ob Soft Law zwingend vors Parlament muss
(sat) Laut einer Mitteilung der APK-N vom Dienstag fiel der Entscheid mit 14 zu 11 Stimmen. Sie sehe zwar den Handlungsbedarf, so die Kommission. Die Umsetzung der parlamentarischen Initiative solle aber «in einem ergebnisoffenen Prozess realisiert» werden. Und mit Blick auf die bevorstehende Kommissionsarbeiten unterstrich die APK-N die Wichtigkeit eines koordinierten Vorgehens mit der Schwesterkommission des Ständerates.
Die APK-S hatte nämlich vor einer Woche zum selben Thema bereits eine Subkommission eingesetzt. Diese soll prüfen, ob – und wenn ja in welchem Umfang – gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, damit die parlamentarischen Mitwirkungsrechte in der Aussenpolitik auch im Zusammenhang mit Soft Law sichergestellt sind. Der Bundesrat hat dazu im Auftrag der APK-S bereits einen Bericht abgeliefert.
Soft Law ist rechtlich nicht verbindlich, kann aber dennoch politisch wirksam werden. So drehte sich vor gut einem Jahr ein grosser Teil der Diskussionen rund um den von der Schweiz zwar mitausgearbeiteten, am Ende aber nicht unterzeichneten UNO-Migrationspakt um die Frage, ob und inwiefern das Parlament oder gar das Volk darüber befinden müsse.