Coronavirus - Schweiz

Nationalratsmitglieder sollen von zu Hause aus abstimmen können

· Online seit 12.12.2020, 10:02 Uhr
Nationalratsmitglieder, die wegen der Corona-Krise verhindert sind, sollen künftig in Anwesenheit abstimmen können. Die grosse Kammer hat am Montag die Grundlage dafür geschaffen. Das Abstimmen von zu Hause aus soll bereits ab der nächsten Woche möglich sein.
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Initiiert hatte das Projekt die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N). Sie arbeitete eine dringliche Änderung des Parlamentsgesetzes aus, damit die Teilnahme von Nationalratsmitgliedern an Abstimmungen möglich wird, die sich zu Hause in Isolation oder Quarantäne befinden.

Es könne nicht angehen, dass administrative Anordnungen gegenüber Nationalrätinnen und Nationalräten eine Verzerrung in der Stimmgewichtung herbeiführten, argumentierte eine Kommissionsmehrheit. Es gehe um eine «zentrale chirurgische Operation am Parlamentsrecht», sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH).

Ein Abbruch der Session wie im Frühling sei mit allen Mitteln zu verhindern, sagte Céline Widmer (SP/ZH). «Das Parlament ist systemrelevant und hat eine wichtige Kontrollfunktion gegenüber der Regierung.» Spezielle Situationen verlangten nach speziellen Lösungen, sagte Marianne Streiff-Feller (EVP/BE).

SVP kritisiert Ungleichbehandlung

Die SVP-Fraktion lehnte die Vorlage ab. Sie ist der Ansicht, dass der Grundsatz der physischen Teilnahme an den Ratssitzungen nicht «in einem unüberlegten Eilverfahren» ausser Kraft gesetzt werden sollte, wie Sprecher Gregor Rutz (ZH) sagte. Die Vorlage sei unausgegoren und verfassungswidrig.

«Weshalb soll jemand mit einem Beinbruch nicht abstimmen können, jemand in Corona-Quarantäne aber schon?», fragte Rutz. In der vorliegenden Form sei das Gesetz eine «staatspolitisch unwürdige Bastelarbeit».

Schliesslich nahm der Nationalrat die Vorlage mit 123 zu 62 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. Nein stimmten neben der SVP wenige Vertreterinnen und Vertreter der FDP- und der Mitte-Fraktion.

Keine Verzögerungen

Das Gesetz soll nur für den Nationalrat und längstens für ein Jahr gelten. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hatte eine gleiche Regel für die kleine Kammer abgelehnt. Damit abwesende Nationalrätinnen und Nationalräte von zu Hause aus abstimmen können, braucht es dennoch grünes Licht vom Ständerat. Dieser entscheidet voraussichtlich am Mittwoch über die Vorlage.

Die Parlamentsdienste sind unter der Leitung des Nationalratsbüros bereits daran, ein Fernabstimmungssystem einzurichten. Mit diesem muss etwa sichergestellt sein, dass das Nationalratsmitglied persönlich abstimmt. Abwesende Mitglieder können nicht an Wahlen oder Abstimmungen in geheimer Abstimmung teilnehmen und auch keine Voten abgeben.

Ein Mitglied, das in Abwesenheit abstimmen möchte, muss seine Abwesenheit spätestens am Vortag um 18 Uhr dem Ratssekretariat melden. Wenn das Mitglied aufgrund eines technischen Problems zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht an der Abstimmung teilnehmen kann, wird diese nicht wiederholt.

veröffentlicht: 12. Dezember 2020 10:02
aktualisiert: 12. Dezember 2020 10:02
Quelle: sda

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